Interne Bewerbungen absetzbar?

  • Hallo,


    wie sicherlich bekannt ist, können unter den Werbungskosten auch Bewerbungskosten angegeben werden. Bei mir ist nun die Situation, dass ich in einem Konzern arbeite und mich 2016 aus meiner Anstellung heraus bei vier internen Stellen beworben habe, wobei eine davon eine offizielle interne Stellenausschreibung war. Kann ich die Kosten für diese Bewerbungen auch angeben? Wenn ja, wie weise ich die Bewerbungen nach, da bei internen Stellen meist keine offizielle Bestätigung (ein Brief mit "Vielen Dank für Ihre Bewerbung" etc. pp.) sondern direkt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgte?


    Danke und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ja, wie weise ich die Bewerbungen nach, da bei internen Stellen meist keine offizielle Bestätigung (ein Brief mit "Vielen Dank für Ihre Bewerbung" etc. pp.) sondern direkt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgte?

    Weil ja auch durch die entsprechend formlosen Bewerbungen bedingt ist, die oft nur als Zweizeiler ablaufen, weil alle relevanten Informationen der zuständigen Personalstelle eh schon vorliegen bzw. zugänglich sind. Vielleicht auch einmal die Kirche im Dorf lassen.

  • Weil ja auch durch die entsprechend formlosen Bewerbungen bedingt ist, die oft nur als Zweizeiler ablaufen, weil alle relevanten Informationen der zuständigen Personalstelle eh schon vorliegen bzw. zugänglich sind. Vielleicht auch einmal die Kirche im Dorf lassen.


    1. Ich rede von einem Konzern mit hunderttausenden Mitarbeitern, nicht von einer 50-Mann-Klitsche.
    2. Die neue Personalstelle hat diese Daten nicht vorliegen. Das sollte bei jedem ernstzunehmenden Unternehmen auch so sein, dass eine Zugriffsbeschränkung auf Personaldaten vorhanden ist.
    3. Es läuft nicht als Zweizeiler ab.


    Aber um mal die Kirche im Dorf zulassen und zur Beantwortung meiner Frage zurückzukommen: kann ich interne Bewerbungen nun dort angeben oder nicht und falls es geht, wie weise ich das nach?

  • Wie weise ich die Bewerbungen nach. Sie hatten doch Ausgaben, also Kassenquittungen, Rechnungen usw. Diese Belege legen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Eventl. noch Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben. Wie hoch waren Ihre Ausgaben ?

    • Offizieller Beitrag

    1. Ich rede von einem Konzern mit hunderttausenden Mitarbeitern, nicht von einer 50-Mann-Klitsche.

    Na und? Entweder ist es eine interne Bewerbung mit entsprechenden vereinfachenden Spielregeln oder es ist eine normale Bewerbung wie externen Stellensuchen mit demgemäßen Nachweisen.

    2. Die neue Personalstelle hat diese Daten nicht vorliegen. Das sollte bei jedem ernstzunehmenden Unternehmen auch so sein, dass eine Zugriffsbeschränkung auf Personaldaten vorhanden ist.

    Das lässt sich mit einem Satz regeln und wird i.d.R auch mit einem Satz geregelt. Oder meinst Du allen ernstes, die schauen nicht in die Unterlagen und holen sich im Zweifel jemanden mit diversen vermerken und Abmahnungen?

    3. Es läuft nicht als Zweizeiler ab.

    Dann lasse es drei Zeilen sein. Darüber musst Du nicht mit uns streiten. Hinsichtlich der dir entstandenen Werbungskosten bist Du nachweispflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    kann ich interne Bewerbungen nun dort angeben oder nicht

    Ich habe nichts gefunden, was dagegen spricht, wenn Dir Bewerbungskosten entstanden sind.

    und falls es geht, wie weise ich das nach?

    Lass Dir doch von den Leuten, die Dich dazu eingeladen haben, eine formlose Bestätigung ausstellen. Sollte doch reichen, nicht wahr, miwe?

    • Offizieller Beitrag

    Lass Dir doch von den Leuten, die Dich dazu eingeladen haben, eine formlose Bestätigung ausstellen. Sollte doch reichen, nicht wahr, miwe?

    Ja, eben genau wie bei allen anderen Bewerbern auch. Deshalb schrieb ich ja:

    ..... oder es ist eine normale Bewerbung wie externen Stellensuchen mit demgemäßen Nachweisen.


    Wobei ich nach wie vor bezweifle, dass da derselbe materielle Aufwand betrieben werden muss bzw. wird, wie bei externen Bewerbungen mit riesigen Bewerbungsmappen etc. . Und da wird ggf. auch der Bearbeiter nachhaken und ggf. ins Detail gehen.

  • Ein kleiner Nachtrag: ich habe lange bei sehr großen Konzernen gearbeitet (bei einem waren es über 400.000 MA). Hier wurden interne Bewerbungen über ein Intranetverfahren gemacht - ganz papierlos und ohne Kosten für den jeweiligen Mitarbeiter. Reisen zu den angebotenen Arbeitsplätzen wurden während der Dienstzeit gemacht und durch Lohnfortzahlung sowieso bezahlt, die Reisekosten wurden vollständig vergütet.
    Ich sehe nicht, wo bei internen Bewerbungen bei großen Konzerne Kosten angefallen sein sollten. Aber wie miwe4 gesagt: die Nachweispflicht obliegt @hansblafoo.

  • Jetzt hat er sich aber schnell verabschiedet. Ich hatte folgendes als Hintergedanken: Firmenpapier verwendet, mit Firmen-PC geschrieben. ,mit der Hauspost weitergegeben und dann möchte er es auch noch absetzen. . Deshalb meine Frage nach den Ausgaben.