Hallo zusammen,
ich habe diesen Sommer für einen Monat eine geringfügige Beschäftigung ausgeführt. Von der Rentenversicherung habe ich mich befreien lassen. Insg. habe ich 134,56 € verdient. Steuerabgaben hatte ich keine.
Ich habe während dieser Zeit keinen weiteren Job ausgeführt (habe das in den Sommerferien zw. Schüler- und Studenten-Dasein gemacht).
Muss ich diese Beschäftigung in der Steuererklärung angeben oder nicht?
LG Clara