Firmenwagen nur 5 Tage im ersten Monat genutzt

  • Hallo zusammen,


    folgender Fall:
    Man bekommt einen Firmenwagen erst gegen Ende eines Monats (normale Pauschalversteuerung 1% + 0,03%) und konnte somit das Auto in diesem Monat nur 5 Tage nutzen.
    Der geldwerte Vorteil für diesen Monat muss trotzdem voll/zu 100% versteuert werden.



    Gibt es eine Möglichkeit diese "steuerliche Übervorteilung" in der Einkommenssteuererklärung irgendwie "steuerlastlindernd" abzusetzen?



    Vorab schon mal vielen Dank für das Lesen meines Beitrags.

  • Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten.


    @miwe4
    Das ist ja nur "die halbe Wahrheit", da sich das Urteil nur auf die 1% bezieht.


    @maulwurf23
    Da kommen wir dem Thema schon näher - deine Aussage stimmt aber nicht, da dein Artikel ja im Prinzip genau das Gegenteil darlegt.


    Zusammengefasst kann man wohl sagen, dass an der 1%-Regelung wohl nichts zu rütteln ist (auch wenn es nachweislich unfair ist), aber die 0,03% für die Wegestrecke zur Arbeit bei einer Nutzung von nur 5 Tagen im ersten Monat auf die tatsächliche Nutzung umgerechnet werden darf, richtig?

  • Nein gegenteilig eigentlich nicht; ich habe mich darauf bezogen, dass bei der Einkommensteuererklaerung dokumentiert werden muss, warum *entgegen der Abrechnung des Arbeitgebers* eine geringere Nutzung des Dienstfahrzeugs für die Fahrten Wohnung/Arbeit erfolgte; dafür ist ein Fahrtenbuch m. E. durchaus geeignet.


    Ansonsten bleibt noch die auch im Link angesprochene anderweitige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, nur die tatsächlichen Fahrten anzusetzen (unter den dort genannten Voraussetzungen).

  • Mir ging es ja nicht um die Grundsatzfrage 1%-Regelung vs Fahrtenbuch-Regelung.


    In Summe bzw. auf ein Steuerjahr gesehen, werde ich mit dem Fahrzeug sicher mehr private als geschäftliche Kilometer zurücklegen (daher ist die pauschale Versteuerung in Summe vermutlich praktikabler in meinem Fall).


    Vielmehr ging es um den ersten Monat der Übergabe und da waren es eben nur 5 Tage an denen das Fahrzeug in meinem Besitz war.
    Das muss man doch steuerlich begünstigend über das WISO Steuer-Sparbuch irgendwie sinnvoll angeben können?

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst m.E. nicht einmal so und einmal so. Das widerspricht ja auch dem Prinzip der Vereinfachung durch die Pauschalierung. Eben deshalb auch mein von Dir kritisierter Hinweis.

  • Das muss man doch steuerlich begünstigend über das WISO Steuer-Sparbuch irgendwie sinnvoll angeben können?

    Dies gilt - wie maulwurf und miwe4 geschrieben haben - für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Hier kannst du entweder mit deinem Arbeitgeber reden, dass er für den ersten Monat nur die tatsächlichen Fahrten ansetzt (was ich aber nicht glaube) oder du in der Einkommensteuererklärung dies korrigierst. Die Pauschalierung ist - da hier pauschal etwas abgerechnet wird - völlig unabhängig davon, wie lange oder wie häufig der Wagen privat genutzt wird. Die Ausnahme, wenn man ihn überhaupt nicht nutzen kann (z. B. wegen Krankheit), kommt auch nur für ganze Monate in Frage. Also keine Chance bei der 1%-Regel.

  • Du kannst m.E. nicht einmal so und einmal so. Das widerspricht ja auch dem Prinzip der Vereinfachung durch die Pauschalierung. Eben deshalb auch mein von Dir kritisierter Hinweis.

    Nur zum Verständnis:
    In dem Verfahren ging es doch nur um die 1%-Versteuerung, die 0,03% waren nicht Bestandteil der Klage - die gehören ja aber auch fest zur Pauschalisierung.


    Auf die 0,03%-Thematik wird aber im Artikel von maulwurf23 eingegangen, so dass man diese anteilig anrechnen lassen könnte (unabhängig davon, dass keine Fahrtenbuch-Methodik angewandt wird) - oder habe ich da einen Denkfehler drin?

  • Dies gilt - wie maulwurf und miwe4 geschrieben haben - für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Hier kannst du entweder mit deinem Arbeitgeber reden, dass er für den ersten Monat nur die tatsächlichen Fahrten ansetzt (was ich aber nicht glaube) oder du in der Einkommensteuererklärung dies korrigierst. Die Pauschalierung ist - da hier pauschal etwas abgerechnet wird - völlig unabhängig davon, wie lange oder wie häufig der Wagen privat genutzt wird. Die Ausnahme, wenn man ihn überhaupt nicht nutzen kann (z. B. wegen Krankheit), kommt auch nur für ganze Monate in Frage. Also keine Chance bei der 1%-Regel.

    Darauf wollte ich ja die ganze Zeit hinaus ;)

    • Offizieller Beitrag

    Meine Meinung/Einschätzung war das eine. Das Urteil war nur ein ergänzender Hinweis. Du kannst nicht jeden Monat eine andere Wahl treffen, entweder oder.

  • auch wenn es nachweislich unfair ist

    Um welche Differenz (also mögliche Steuerersparnis) geht es denn hier eigentlich, daß es als "unfair" bezeichnet werden kann?
    Pauschalregelungen haben (wie Stichtage auch) nun mal immer "Gewinner" und "Verlierer", das liegt in der Natur der Sache - dann aber von "unfair" zu reden, ist meines Erachtens überzogen.


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    Früher dachte ich, die Bestrafung einer Kritik an Gott ist ein Privileg der katholischen Kirche.
    Mittlerweile weiß ich, daß das auch in nichtreligiösen Bereichen der Fall sein kann.


    „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ Abraham Lincoln - wie recht er doch haben kann.

  • In diesem Fall um knapp 300€ - da schlägt mein Sinn für Gerechtigkeit schon stark aus ;)

  • Meine Meinung/Einschätzung war das eine. Das Urteil war nur ein ergänzender Hinweis. Du kannst nicht jeden Monat eine andere Wahl treffen, entweder oder.

    Das verstehe ich ja, aber die 1%-Regelung steht ja nicht zur Debatte.


    Nur die 0,03%-Berechnung für den gesamten Monat (wenn das Fahrzeug nur 5 Tage zur Verfügung stand) ist ja mehr als fragwürdig.
    Wie gesagt, wird ja auf diese Thematik im Artikel von maulwurf23 eingegangen, so dass man diese anteilig anrechnen lassen könnte (unabhängig davon, dass keine Fahrtenbuch-Methodik angewandt wird).

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe ich ja, aber die 1%-Regelung steht ja nicht zur Debatte.

    Darauf habe ich meine Antwort auch nicht bezogen. Ich meine schon die 0,03%-Regelung. Und da gibt es eben im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr nicht wünsch Dir was, sondern eben nur entweder oder.


    Und dann auch einmal die Gesamtrechnung aufmachen: Entfernungspauschale - Quelle: finanzamt.bayern.de