Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Bei uns gibt es einen Wärmemengenzähler. Dieser zeigt bei der Ablesung 0.290 MwH an. Allerdings wurde ein Schätzwert von 1,04 MwH angegeben, da hierüber eben auch die Fußbodenheizung mitläuft (ich weiß, dass das nicht rechtens ist). Mir stellt sich aber nun die Frage, was mit der Differenz passiert? Denn es wird ja deutlich mehr abgerechnet als tatsächlich verbraucht wird. Verpufft das einfach oder wird das dann gutgeschrieben oder wo fließt das hin? Da ich unterschiedliche Antworten vom Rechnungsersteller erhalten habe, komme ich nicht weiter und habe eben das Gefühl, dass gelogen wird. Eine Antwort war, dass es einfach verpufft; die andere, dass die MwH dann auf die andere Nutzergruppe im Einheiten (Heizkostenverteiler)umgelegt wird. Wie wird das i.d.R. gemacht. Es wird ja definitiv in der Nutzergruppe MwH mehr bezahlt und abgerechnet als tatsächlicher Verbrauch war.
Danke für Antworten.
Schätzwert Wärmemengenzähler
- Rici123
- Unerledigt
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Einheiten (Heizkostenverteiler)
Welche sind das ?
Für eine ordentliche Abrechnung müssen alle Messgeräte gleich sein. Jede Wohnung hat entweder Heizkostenverteiler mit Einheiten oder Wärmemengenzähler. Ein Mischmasch ist nich zulässig. -
Falsche Zählerwerte führen zu einer falschen Verteilung der Kosten. Der betroffene Eigentümer zahlt ggf. zuviel oder zu wenig, die restlichen dann die Differenz. So einfach ist das. Daher dürften dann auch alle Eigentümer, nicht nur die der Nut positiv oder negativ betroffen sein.
Wenn der Zähler zur Messung des Verbrauchs einer Nurzergruppe dient, müsste ja dann der Verbrauch der Gruppe gegenüber dem der anderen steigen. Und natürlich hat es dann den gegenteiligen Effekt in anderen Gruppen, somit sind alle Bewohner dann betroffen. Wenn ich solche Auswirkungen testen will, gebe ich im Hausverwalter einfach an einer Stelle mal einen ganz hohen oder niedrigen falschen Wert ein und erstelle eine Testabrechnung. Dann sieht man auch, welcher Eingangswert sich wo auswirkt. Logischerweise setze ich den falschen Wert danach wieder zurück; das Risiko, dass man die Änderung vergisst, ist einfach zu hoch. -
Jede Wohnung hat entweder Heizkostenverteiler mit Einheiten oder Wärmemengenzähler. Ein Mischmasch ist nich zulässig.
Hier kann ich nur zustimmen.
Wie soll das gehen, dass mittels EINEM Wärmemengenzähler das Warmwasser, welches durch EINE Zirkulationsleitung gepumpt wird, gemessen werden und gleichzeitig eine Heizungsanlage, das soll einer mir erklären.
Es gibt m. E. da nur eine Möglichkeit, dass nach Heizkostenformel das Warmwasser- und die Heizungskosten abgerechnet wird. Eine andere rechtlich saubere Abwicklung sehe ich nicht.
Die vorgenannte Konstellation kann nicht gehen. Vielleicht gibst du uns mal eine genauere Schilderung der Lage vor Ort, wie das Warmwasser und die Heizung installiert ist.