Lohnsteuerbescheinigung zweimal eintragen

  • Hallo,


    es ist ja nicht möglicht die Lohnsteuerbescheinigungen (Anlage N) zweimal auszufüllen. Es wird empfohlen die beiden Lohnsteuerbescheingungen einzugeben und diese Werte werden dann addiert. Gemacht, getan.
    Werden auch in der Übersicht "Lohnsteuerbescheinigungen" beide angezeigt, :)


    Genau dies macht das Programm nicht. Es wurde eine Beschäftigung vom 01.01. - 31.08. eingetragen und die zweite vom 01.09. - 31.12.
    Leider wurde der Bruttolohn nicht addiert, sogar ein niedriger für den Zeitraum vom 01.01. - 31.08. eingetragen.


    Laut WISO Sparbuch sollte es eine Erstattung geben, nun möchte das FA sogar eine Nachzahlung X( X(


    Nun habe ich erstmal Einspruch eingelegt und auf die fehlenden Werte hingewiesen.


    Werde nun am Dienstag mal persönlich dort auflaufen.


    Hat jemand schon so einen Fall gehabt ????


    Oder was habe ich falsch gemacht ???? :( :(

    • Offizieller Beitrag

    es ist ja nicht möglicht die Lohnsteuerbescheinigungen (Anlage N) zweimal auszufüllen.

    Über "Neuer Eintrag" kannst Du Lohnsteuerbescheinigungen in der erforderlichen Anzahl eingeben.

    Es wird empfohlen die beiden Lohnsteuerbescheingungen einzugeben und diese Werte werden dann addiert. Gemacht, getan.
    Werden auch in der Übersicht "Lohnsteuerbescheinigungen" beide angezeigt,

    Das wäre dann das zutreffende Ergebnis.

    Genau dies macht das Programm nicht. Es wurde eine Beschäftigung vom 01.01. - 31.08. eingetragen und die zweite vom 01.09. - 31.12.
    Leider wurde der Bruttolohn nicht addiert, sogar ein niedriger für den Zeitraum vom 01.01. - 31.08. eingetragen.

    Dann hast Du m.E. einen Eingabefehler getätigt.

    Laut WISO Sparbuch sollte es eine Erstattung geben, nun möchte das FA sogar eine Nachzahlung

    Was ja bei unterschiedlichen Zahlen und womöglich falschen Programmeingaben kein Wunder ist.

    Nun habe ich erstmal Einspruch eingelegt und auf die fehlenden Werte hingewiesen.

    Das FA legt grundsätzlich alle ihm seitens der Arbeitgeber elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen zugrunde.

    Oder was habe ich falsch gemacht ????

    Da gehe ich von aus. Wäre mit der Funktion Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) und einer entsprechenden Registrierung im ELSTERonline-Portal zu vermeiden gewesen. Kann man natürlich immer noch machen. Da sieht man dann genau die Zahlen, die auch das FA hat und kann diese ganz einfach in die Erklärungsdaten übernehmen.

  • So, habe die freien Tage genutzt um mich etwas mehr mit der Steuerberechnung zu befassen.


    1. Das Programm rechnet die beiden Beschäftigungsverhältnisse zusammen. Da es aber eine Abfindung gab, wurde der Gesamtbruttobetrag in der Anlage N um die Abfindung reduziert.
    Dies stimmte auch in der Steuerberechnung von WISO.


    2. Das eine Steuernachzahlung zustande kommt, hat wohl damit zutun, dass die Daten des zweiten Arbeitgebers (ab 01.09.) wohl nicht übermitteln wurden.
    Lohnsteuer und der Solizuschlag fehlen im Steuerbescheid, Bruttolohn und Krankenkassenbeiträge wurden aber berücksichtigt.
    Ferner wurde laut Berechnung der Einkünfte von Arbeitgeber 1 und Arbeitgeber 2 ein höherer Bruttobetrag vom Finanzamt ausgewiesen.
    Könnte dies mit der Abfindung zusammenhängen? Die Abfindung wurde ja schon besteuert.


    Danke :) :)

    • Offizieller Beitrag

    Da es aber eine Abfindung gab, wurde der Gesamtbruttobetrag in der Anlage N um die Abfindung reduziert.

    Und die Steuer im Rahmen der Fünftelregelung bei der Steuerfestsetzung erhöht. Den Bescheid und die Abrechnung auch vollständig durchgehen.


    Das eine Steuernachzahlung zustande kommt, hat wohl damit zutun, dass die Daten des zweiten Arbeitgebers (ab 01.09.) wohl nicht übermitteln wurden.
    Lohnsteuer und der Solizuschlag fehlen im Steuerbescheid, Bruttolohn und Krankenkassenbeiträge wurden aber berücksichtigt.

    Was denn jetzt? Fehlen oder nicht Fehlen?


    Ferner wurde laut Berechnung der Einkünfte von Arbeitgeber 1 und Arbeitgeber 2 ein höherer Bruttobetrag vom Finanzamt ausgewiesen.

    Verstehe ich jetzt gar nicht mehr, was Du meinst.


    Könnte dies mit der Abfindung zusammenhängen? Die Abfindung wurde ja schon besteuert.

    Die Abfindung wird auch in der ESt--Festsetzung berechnet. Die im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltenen Steuerbeträge werden lediglich ab-/angerechnet.


    Vielleicht solltest Du doch überlegen, die Hilfe eines angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

  • Hallo,


    habe heute mit dem FA telefonisch Rücksprache gehalten. Die entsprechende Sachbearbeitern war nicht da, bin bei einer Vertretung gelandet.


    Nun der Fehler.


    Die komplette Berechnung des Steuerbescheides ist falsch !!!!!!!!


    1. Die Differenz des Bruttolohnes hat sich so erklärt: Der Bruttolohn von Arbeitergeber 1 war incl. der Abfindung. Nun hat die Sachbearbeiterin aber nochmal die Abfindung hinzugerechnet. Dieses hat die Vertretung sofort festgestellt.



    2. Die kompletten Daten vom Arbeitgeber wurden garnicht hinzugezogen. Na Prima.



    Werde trotzdem persönlich mit sämtlichen Unterlagen dort nochmals auflaufen und bitte um eine Erklärung, wie so etwas zustande kommen kann.

  • und bitte um eine Erklärung, wie so etwas zustande kommen kann.

    Nur wer arbeitet macht Fehler ... ^^


    Sicher, das ist mehr als ärgerlich. Aber es konnte ja schnell geklärt werden. Natürlich sind das Fehler, die nicht passieren sollten (sollte eigentlich die Plausibilitätsprüfung der Software im FA eventuell erkennen können). Mir ging es vor Jahren mal ähnlich, als ich die Strecke für die Reisekosten (Zeitarbeit) belegen sollte. Bei meinem Anruf im FA war auch eine Kollegin am Apparat - die sagte dann "bei dieser Strecke fragen wir eigentlich nie nach", was nur bedeuten konnte, daß sie sich arg über die Rückfrage der Kollegin wunderte. =O


    Ich denke, den Weg kannst Du Dir (erstmal) sparen, warte die Korrektur ab, Du hast ja Einspruch eingelegt. :D

  • Hallo zusammen,


    ich habe doch den Weg zum FA gemacht, war auch besser so. Der Einspruch wurde zwar am Samstag zur Post gebracht, ist aber immer noch nicht bei der entsprechenden Mitarbeiterin eingegangen.


    Die Mitarbeiterin stellte dann in meiner Gegenwart den Fehler fest, obwohl die Daten des 2. Arbeitgebers hinterlegt waren. Trozdem wurden diese Systemtechnisch von FA irgendwie nicht bearbeitet. Sie hat dann nochmal alles nachgeschaut, und siehe da, nun wurden auch die gesamten Daten vom 01.09. - 31.12. berücksichtigt.


    Nur eine Vermutung: Schätze mal, da fehlte wohl irgendwo ein Häkchen :) :)


    Nun gibt es auch eine Erstattung, doch grob geschätzt. Derendgültige Bescheid kommt in ca. zwei Wochen. :thumbup: :thumbup:

  • Na bestens ;)


    Der Einspruch wurde zwar am Samstag zur Post gebracht, ist aber immer noch nicht bei der entsprechenden Mitarbeiterin eingegangen.

    Kleiner Tipp für die Zukunft: Du kannst den Einspruch auch per Mail einlegen (wenn im Bescheid eine Mailadresse angegeben ist) . Ein anderer Weg ist das ELSTER Online-Portal.

  • Hallo,


    heute kam der korrigierte Steuerbescheid. Nun wurden die Daten des 2. Arbeitgebers berücksichtigt und die Summe des zu versteuernden Einkommes stimmt auch überein.


    Das stimmt schon mal. Was allerdings nicht stimmt, ist die zu zahlende Einkommensteuer bzw. der Solizuschlag.
    Da meine Frau eine Abfindung erhalten hat, wurde von WISO Sparbuch die Erstattung


    Mit Berücksichtigung der Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG


    berechnet. Hier wird es sich wohl um die 1/5 Regelung handeln.


    In der Berechnung vom Finanzamt allerdings wurde die Berechnung aber ohne die Berücksichtigung der Steuerbegünstigung berechnet.
    Diese sehe ich ja in der Berechnung der Einkommensteuer bei Einkünften nach § 34 Abs. 1 EStG.


    Dadurch fällt die zu zahlende Einkommensteuer auch höher aus :( :(


    Es konnte ja nirgendwo ein Eintrag vorgenommen werden, wo diese 1/5 Regelung hätte eintragen können.
    Die Abfindung wurde ja in der Anlage N Zeile 17 eingetragen.


    Ich hatte schon Rücksprache mit der Mitarbeiterin gehalten und werde wohl in den nächsten Tagen persönlich nochmal vorbeischauen.


    Hatte Euch auf dem laufenden.
    :)

  • Da hatte ich keine Ruhe mehr, war gerade beim FA und hatte die Mitarbeiterin auf die 1/5 Berechnung hingewiesen.


    Diese wurde natürlich NICHT berücksichtigt!!


    Die Arbeitgeber der die Abfindung gezahlt hat, hätte wohl fehlerhafte Daten übermittelt ?( ?(


    Die 1/5 Regelung wird ja erst in der Steuererklärung berücksichtigt, dass kann ja der Ex-Arbeitgeber nicht wissen.


    Na, egal. Nun haben wir 3. Steuerbescheide mit 2 Nachzahlungen.


    Aber genau das, was WISO Sparbuch ausgerechnet hat wird erstattet. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Es konnte ja nirgendwo ein Eintrag vorgenommen werden, wo diese 1/5 Regelung hätte eintragen können.

    Das geht ja nicht, weil es keine Entscheidung von Dir ist. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Fünftelregelung Anwendung findet - Stichwort "Zusammenballung". Es wird also im FA geprüft. Bei Nichtanwendung sollte man die Begründung intensiv studieren, um den Einspruch zu begründen.
    Hilfreich ist dabei das Schreiben des BMF "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen". Mir hat auch das Studium von Urteilen geholfen, die ich zum Thema fand.