Zusammenhang Zeile 24 LSTB und Zeile 11 Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo,


    habe meine Steuererklärung zum ersten Mal selbst mit Hilfe von WISO Steuer Sparbuch erstellt. Kurze Info vorweg: Bin Angestellter - verheiratet - Steuerklasse 3 - meine Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen.


    Hier einige Verständnisfragen:


    In meiner Lohnsteuerbescheinigung (LSTB) ist die Zeile 24 a) "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung" leer. Das verstehe ich nicht. Muss ich das so interpretieren, dass ich keinen Arbeitgeberanteil (keine Zuschüsse) zur gesetzlichen KV erhalten habe? Dann müsste ich logischerweise in Zeile 11 bei der Erfassung der Vorsorgeaufwendungen/Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zweimal NEIN ankreuzen, oder?


    Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zeile 22 a) der LSTB wird ja auch vom Arbeitgeber eingetragen. Warum wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht in die LSTB eingetragen? Kann mir keinen Reim drauf machen.


    In der Software habe ich also unter Vorsorgeaufwendungen/Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 12 meine Arbeitnehmerbeiträge zur KV (Zeile 25 LSTB) eingetragen. Analog dazu meine Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherungen (Zeile 26 LSTB) in Zeile 14. Jetzt weiß ich nicht, ob ich in Zeile 11 zweimal JA oder NEIN eintragen muss.


    Zitat:
    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf

    • steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder - Klare Antwort: NEIN
    • steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) Da in meiner LSTB die Zeile 24 leer ist, erhalte ich also keine steuerfreien Arbeitgeberbeiträge? Also in Zeile 11 zweimal NEIN ankreuzen?
    • steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)? Klare Antwort: NEIN


    Vielen Dank im Voraus,
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich das so interpretieren, dass ich keinen Arbeitgeberanteil (keine Zuschüsse) zur gesetzlichen KV erhalten habe?

    Du musst gar nichts interpretieren. Du wirst doch wohl wissen, ob und ggf. in welcher Höher Dir Dein AG einen entsprechenden Zuschuss zahlt.


    Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zeile 22 a) der LSTB wird ja auch vom Arbeitgeber eingetragen. Warum wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht in die LSTB eingetragen? Kann mir keinen Reim drauf machen.<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">

    Das solltest Du mal Deinen AG fragen. Vielleicht steht es bei Selbstzahlern etc. ja auch an anderer Stelle.


    steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) Da in meiner LSTB die Zeile 24 leer ist, erhalte ich also keine steuerfreien Arbeitgeberbeiträge? Also in Zeile 11 zweimal NEIN ankreuzen?

    Das glaube ich eher weniger. Und auch hier musst Du doch wissen, ob Deine Ehefrau und ggf. auch Kinder bei Dir in der GKV beitragsfrei mitversichert sind oder für diese eigene Versicherungen bestehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich versteh lediglich nicht, warum der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in der LSTB eingetragen wird, der Arbeitgeberanteil zur KV aber nicht

    Das mußt Du mit Deiner Lohnbuchhaltung klären. Ob Zuschüsse gezahlt wurden solltest Du doch der monatlichen Lohnabrechnung entnehmen können.