Wasserverbrauch eingeben teils gezählt

  • Hallo zusammen,


    wie folgt hatte ich bisher das MFH abgerechnet (Wasserverbrauch, Kanalgebühren)


    Das Gebäude hat 8 Whg. wobei 6 Wohnungen renoviert sind und einen Kaltwasserzähler haben.
    Warmwasser wird in allen Wohnungen gezählt!


    Bisher hatte ich den Verbrauch in den 6 Wohnungen mit Zählern nach dem Verbrauch (Summe Kalt und Warm) abgerechnet.
    Die Differenz (Gesamtverbrauch - gezählten Verbrauch der 6 Whg. - Gartenwasser) je Person und Tage der 2 anderen Wohnungen aufgeteilt.


    Die Energie für die Warmwasserbereitung, wurde mit allen Zählern errechnet!


    Wie kann dies mit dem Hausverwalterprogramm berechnet werden, ohne dass ich dies händisch erledigen müsste?


    2 Frage: Gibt es ein Mustergebäude mit Heizkostenverteilern?


    Besten Dank für eine Rückmeldung ?(


    Viele Grüße
    wolf15

  • Soweit ich es einschätzen kann, ist deine Wasserabrechnung falsch, denn man kann nicht einfach eine Differenzrechnung machen, dies entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.


    Zur Erklärung: Die Summe der Wohnungszähler ergibt niemals den Verbrauch nach Hauptwasserzähler. Dort sind Differenzen bis zu 20% erlaubt heißt, dass die Summe der Wohnungszähler weniger Verbrauch haben, als der Hauptwasserzähler.
    Begründung: der Hauptzähler fängt bei einem Durchgang von rund 7 Liter pro Stunde an zu zählen, die Wohnungszähler, wenn sie waagrecht eingebaut sind - bei 12 Liter pro Stunde. Sind diese senkrecht angebracht, wird ab ca. 20 Liter pro Stunde der Verbrauch gemessen.


    Der Gesetzgeber schreibt vor, wenn mehr als ein Wasserzähler fehlt, muss nach Wohnfläche oder, wenn es im Mietvertrag steht, auch nach P xT abgerechnet werden.
    Sollte ein Wohnungszähler NUR fehlen, kann und darf nach der Differenzrechnung der Wasserverbrauch abgerechnet werden. Diese Differenzberechnung hat nichts mit der Summe aller Verbrauchswerte zu tun. Der Verwalter rechnet die einzelnen Verbrauchswerte aus und verteilt den Differenzverbrauch auf die einzlenen Wohnungszähler.


    Beigefügt habe ich dir das Muster einer Differenzberechnung, wenn EIN Zähler fehlt.



    Die Werte sind symbolisch.


    Wie oben angedeutet, darfst du den Wasserverbrauch so nicht berechnen, dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.


  • ...Das Gebäude hat 8 Whg. wobei 6 Wohnungen renoviert sind und einen Kaltwasserzähler haben.
    Warmwasser wird in allen Wohnungen gezählt!...

    Wie von errjot geschrieben, ist mit WISO Hausverwalter vor allem das abbildbar, was auch gesetzlich erlaubt ist. Da eine falsche Abrechnung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, die jeder einzelne, auch in der Minderheit, fordern kann, bewegt man sich hier auf sehr dünnem Eis und macht sich angreifbar. Wenn nur noch in 2 Wohneinheiten Kaltwasserzähler fehlen, dann würde ich diese doch nachrüsten lassen nach entsprechendem Beschluss. Bis dahin würde ich auch nach den gesetzlich akzeptierten Schlüsseln abrechnen.

  • ist mit WISO Hausverwalter vor allem das abbildbar, was auch gesetzlich erlaubt ist. Da eine falsche Abrechnung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, die jeder einzelne, auch in der Minderheit, fordern kann, bewegt man sich hier auf sehr dünnem Eis und macht sich angreifbar. Wenn nur noch in 2 Wohneinheiten Kaltwasserzähler fehlen, dann würde ich diese doch nachrüsten lassen nach entsprechendem Beschluss. Bis dahin würde ich auch nach den gesetzlich akzeptierten Schlüsseln abrechnen.

    Hier muss ich etwas korrigieren.


    Abbildbar heißt nicht, dass man nur korrekte Werte eingeben kann. Natürlich muss man wissen, wie die Zusammenhänge der gesetzlichen Regelungen ins Programm eingegeben werden. Das Programm erkennt keine "Falscheingaben" in Bezug auf nicht korrekt berechnete Verbrauchszahlen.


    Es ist auch nicht erlaubt, dass man nach dem Einbau der zwei fehlenden Kaltwasserzähler innerhalb des ARZ dann umstellt. Das bedeutet, dass erst mit Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes die Abrechnung mit den vollständigen Verbrauchszähler machen darf.

  • Hier muss ich etwas korrigieren.



    Abbildbar heißt nicht, dass man nur korrekte Werte eingeben kann. Natürlich muss man wissen, wie die Zusammenhänge der gesetzlichen Regelungen ins Programm eingegeben werden. Das Programm erkennt keine "Falscheingaben" in Bezug auf nicht korrekt berechnete Verbrauchszahlen.

    Hatte ich übrigens auch nicht behauptet.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
    @errjot


    ich werde es wie in deinem Beispiel abrechnen, wenn auch 2 Zähler fehlen, hier geht es in den 2 Wohnungen um insg. 3 Personen, wobei der Verbrauch äusserst gering ist. Diese werden dann nach P x T abgerechnet.
    Eine Abrechnung nur nach P x T oder qm (für alle) wäre in dem Haus äusserst ungerecht, da der Energieverbrauch bei den Bewohnern sehr unterschiedlich ist.
    Beispiel Heizkosten (70/30) (Wohnungsgröße identisch) :
    Wohnung 1 1290€
    Wohnung 2 304 €
    Wohnung 3 402 €
    Beim Wasserverbrauch ist es ähnlich :)


    Bezgl. Messdifferenz, gibt es da eine Vorgabe, oder kann dies am Zähler abgelesen werden?


    @wohnhofAtrium


    eine Nachrüchstung ist techn. nicht umsetzbar (erst nach komplett Sanierung der 2 Wohnungen)


    @blumenmeer1
    Beispiel habe ich gefunden



    Die Beispiele: Folgende Beispiele stehen Ihnen zur Verfügung:


    Zweifamilienhaus: Bei diesem Gebäude handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft bei der die Wohnungen vermietet sind. Die Heizkosten werden verbrauchsabhängig ermittelt. Es gibt zwei Rücklagenarten. (Mieter- und WEG-Verwaltung)


    Viele Grüße
    wolf15

  • Das Problem ist doch, den Gesamtverbrauch der Gruppe der Wohnungen ohne Zähler zu ermitteln, was ohne Zähler schwer möglich sein wird. Errjot hat nach meinem Dafürhalten den technischen Grund ja schon beschrieben, warum man diese Differenz zwischen Summe der Einzelzähler und Gesamtzähler nicht einfach zur Abrechnung heranziehen darf. Der WISO Hausverwalter legt diese natürlicherweise auftretende Differenz nämlich auf alle um. Dennoch sind auch nur Differenzen in Summe von 20% erlaubt, sonst ist die verbrauchsabhängige Verteilung eh Tabu. In Deinem Szenario dürften die Haushalte ohne Zähler dann ja zusätzlich belastet werden durch einen Messfehler, der systematisch auftritt. In der Gleichung fehlt einfach eine Unbekannte, daher kann man die Differenz nicht ermitteln. Es gibt hier keinen Standardwert, das hängt von der Art der Nutzung ab: Der Hauptzähler reagiert träge und läuft z.B. etwas länger nach als die Unterzähler. Bei uns beträgt die Differenz z.B. 5-6%, was aus den genannten Gründen zu akzeptieren ist.

  • ich werde es wie in deinem Beispiel abrechnen, wenn auch 2 Zähler fehlen, hier geht es in den 2 Wohnungen um insg. 3 Personen, wobei der Verbrauch äusserst gering ist. Diese werden dann nach P x T abgerechnet.
    Eine Abrechnung nur nach P x T oder qm (für alle) wäre in dem Haus äusserst ungerecht, da der Energieverbrauch bei den Bewohnern sehr unterschiedlich ist.

    Hallo, war für paar Tage bei meinen Töchtern und bin erst gestern Abend nach Hause gekommen.


    Es sollte klar sein, dass du diese Abrechnung so nicht machen darfst. Der Gesetzgeber erlaubt es, wenn EIN Wasserzähler fehlt, über die Differenzrechnung abzurechnen. Da du aber 2 fehlende Zähler hast, darf zuerst einmal nur nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Sollte im Mietvertrag drin stehen (wegen fehlender Zähler >1), dass auch nach PxT abgerechnet werden darf, dann selbstverständlich diesen Weg nehmen.


    Würde ein Mieter dagegen angehen, sage ich dir, du hättest das Nachsehen. Ich würde es so nicht machen.


    Du hast geschrieben: Bezgl. Messdifferenz, gibt es da eine Vorgabe, oder kann dies am Zähler abgelesen werden?


    Hier weiß ich nicht was du meinst. Differenzen kann man nicht an einem Zähler messen oder ablesen, nur händisch - wie in meiner Tabelle - berechnen.

  • Errjot hat ja die Gründe, warum die Abrechnung so nicht geht, genannt. Völlig richtig.


    Ich denke, es kommt nun drauf an - wem gehört das Haus ? Dir, und es sind Deine Mieter ?
    Oder verwaltest Du für eine WEG ?


    Im ersten Fall würde ich wie gehabt vorgehen, und abwarten ob jemand dagegen vorgeht. Wenn das bisher auch so abgerechnet wurde, ist das Risiko recht gering. Und schnellstmöglich eben die 2 fehlenden Zähler nachrüsten.


    Im zweiten Fall rechnest Du gesetzestreu ab: und das heisst nach Wohnfläche. Egal, ob das ungerecht ist. Denn dann bekommt die WEG "Druck", und muss sich schnellstens für die Nachrüstung der fehlenden Zähler entscheiden.
    Klar wird's dann Gemurre geben, aber das muss letztendlich dann der Eigentümer dem Mieter verklickern.


    Und wenn das Haus einem Eigentümer gehört, für den Du gewerblich tätig bist: auch Variante 2, und ihr sprecht mit den Bewohner ab, ob es ggfs. Kompensationen gibt bis die Zähler drin sind.


    Halte ich für den gangbarsten Weg.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Für alle, denen das zu unsicher ist, siehe auch BGH,Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07 und auch LG Berlin, 04.12.2001 - 65 S 85/01


    Bin kein Jurist, das hat daher keinen Anspruch auf Rechtsberatung, ich zitiere nur, was ich so finde.

  • Inzwischen wurde mehrmals darüber gesprochen, was man wie machen kann.


    Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gesetzt wie etwas abgerechnet werden muss, auch verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wenn....


    Nur bei dir gibt es m. E. kein "wenn"! Spätestens dann, wenn ein Mieter die Abrechnung anzweifelt, wirst du, wenn nicht nach Gesetz abgerechnet, dort Rede und Antwort geben müssen.
    Ich bin kein Freund von hin und her, denn der der abrechnet muss sein Tun verantworten. Daher gibt es für mich keinen Zweifel, würde ich die Abrechnung machen.


    Ich denke, die Vermutungen sollten jetzt beiseite gelegt werden, denn du entscheidest was du verantworten willst und kannst.