Netto Cashback richtig verrechnen

  • Hallo Zusammen,


    habe im Forum leider keine passenden Themen gefunden...


    Im Februar habe ich einen Dymo Labelwriter zum Preis von 140,94 zzgl. 19% Ust. angeschafft und im Anlagenverzeichnis als GWG mit Sofortabschreibung erfasst. Die Ust. in Höhe von 26,78€ habe ich im Rahmen der quartalsmäßigen UST-Voranmeldung erstattet bekommen.


    Nun habe ich 4 Monate später den Cashback Betrag in Höhe von 50% erhalten. Für mich als Unternehmer berechnet Dymo den Cashback Betrag nicht auf Basis des Bruttobetrags, sondern des Nettobetrags. Habe dementsprechend 70,48€ erstattet bekommen. Wie gehe ich nun bei der Verbuchung richtig vor damit das mit der UST später auch alles passt?


    Nach meinem Verständnis vermindert der Cashback ja die Nettosumme, nicht die Bruttosumme. Meine erste Überlegung war nun alles über das Verrechnungskonto zu buchen.


    Also ursprüngliche Bezahlung auf Verrechnungskonto
    Im Verrechnungskonto eine Ausgabe in Höhe von 70,48 + 13,39 und mit dem Anlagengut verknüpfen. Die Übrigen 70,48€ gleichen sich mit der Einnahme durch die Cashback Aktion aus. Allerdings bleibt mein Verrechnungskonto dann mit 13,39€ im Soll. Das wäre die UST die ich Schlussendlich vom Finanzamt zu viel erstattet bekommen habe. Wie würde ich das nun Buchen, damit die 13,39€ zurück ans Finanzamt gehen?


    Oder ist mein Verständnis im Gesamten falsch, und der Betrag, den ich als Cashback erhalten berechnet sich zwar auf Basis der Nettosumme, vermindert aber tatsächlcih die Bruttosumme?


    Vielen Dank und viele Grüße :)

  • Vielen Dank für eure antworten.


    Habe nun nochmal mit Dymo telefoneirt. Dort konnte man mir nicht sagen ob der Betrag letztendlich netto oder brutto ist. Ich gehe deswegen wie in dem Post vom 18.07.2015 von SAMM im von SAMM verlinkten Topic vor:


  • Wenn das Chashback eine klare Zuordnung zum Erwerb des Druckers hat, würde das die Anschaffungskosten mindern. Und somit müsstest du auch die Vorsteuer korrigieren.


    Wie maulwurf23 schon sagte, muss es ja einen Beleg dazu geben, der letztlich über den steuerlichen Sachverhalt Auskunft gibt.

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
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