Hallo,
Person X ist 29 Jahre alt, ledig und in Steuerklasse I.
Person X hat im letzten Jahr insgesamt rund 195 Tage im EU Ausland gelebt und gearbeitet. Während dieser Zeit besaß Person X keinerlei Wohnungen etc. in Deutschland, und war auch dieser Zeit nicht in Deutschland gemeldet und hat dort nicht gearbeitet.
Nach rund 195 Tage ist Person X zurück nach Deutschland gezogen und hat dort gearbeitet.
Nun muss laut Finanzamt Y folgendes gelten:
„Bezüglich der Einkünfte aus dem EU-Ausland muss bei der Festsetzung der Einkommenssteuer ein besonderer Steuersatz nach Progressionsvorbehalt angewendet werden, wenn ein zweitweise unbeschränkt Steuerpflichtiger ausländische Einkünfte bezogen hat, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommenssteuer unterlagen gemäß Paragraph 32 d EstG.“
Weiterhin betrug laut Finanzamt Y das zu versteuernde Einkommen rund 30.200 EUR, wovon die Einkommenssteuer rund 8.000 EUR beträgt.
zwei Fragen dazu:
1. Stimmt die Aussage des Finanzamtes?
2. Und wie kann bitte bei einem zu versteuerndes Einkommen von gerade einmal 30.200 EUR eine saftige Einkommenssteuer von rund 8.000 EUR zustande kommen?! Ist das nicht ein wenig zu hoch?
Vielen Dank im Voraus.