Hallo,
habe mal bezüglich unehelichen Kindern bei der Einkommensteuererklärung einige Fragen und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:
Kann mal uneheliche Kinder bei der Einkommensteuererklärung 2016 angeben, wenn diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, aber es eine Geburturkunde gibt, wo man als Vater aufgeführt ist?
Ich habe im Dezember 2014 ein uneheliche Tochter bekommen. Habe diese aber weder in der Einkommensteuererkärung 2014 noch 2015 angegeben, da ich es nicht wusste, dass mir als Vater eines unehelichen Kindes der halbe Kinderfreibetrag/Kindergeld zusteht. Ich lebe mit meiner Freundin und der Tochter auch zusammen.
Ich habe das zufällig von einem Freund erfahren, dass es geht obwohl man nich vereheiratet ist.
Stimmt das?
Wenn ja, kann ich für 2015 beim Finanzamt einen Antrag stellen und um Änderung de Bescheides bitten?
Wie muss ich vorgehen?
Bislang habe ich auch meinem Arbeitgeber nichts von dem Kind mitgeteilt. Kann ich den halben Kinderfreibetrag noch auf der "Lohnsteuerkarte" eintragen lassen?
Ich danke euch für eure Antworten.