Offene Posten

  • ...schon wieder ein Fehler:


    Die offenen Posten für Hausgeld/HK/RL werden nur noch als ein Gesamtposten angelegt, nicht mehr aufgeteilt.


    Leider taucht dann in der Abrechnung ein falscher Betrag für die geleisteten Rücklagenzahlungen/HeizkostenVZ auf.


    Die Aufteilung bei den einzelnen Wohnungen ist korrekt, dort sind Werte für HK und RL hinterlegt.

  • habe das gleiche Problem: vom Assistenten erzeugte Posten werden nicht mehr in Miete und NK aufgeteilt. Vermutlich besteht das Problem seit dem letzten Update (WISO Hausverwalter 2018, Version 12.02 (Build 1518)).

  • Ich hab alle Buchungen für das betroffene Objekt gelöscht und die OPOS neu erzeugt, dismal nur als "Hausgeld".


    Die Aufteilung in Hausgeld/Heizung/Rücklage is sowieso Quatsch und nur unübersichtlich!


    Heizkosten werden mit dem Hausgeld abgerechnet, genau so die Rücklagenzuführung.


    Das irritiert die Eigentümer nur, wenn in der Abrechnung drei verschiedene Vorauszahlungen gelistet sind, eine Aufteilung ist auch vom Gesetz her nicht notwendig.
    Einzige Bedingung ist, dass die Heizkosten getrennt ermittelt werden, d.h. durch einen externen Ableser.


    Die Rücklagen werden sowieso getrennt ausgewiesen.

  • In der Regel ist das egal, aber wie buchst Du, wenn ein Eigentümer nur 50% Hausgeld zahlt? Es gibt z.B. die vorherrschende Meinung, dass man aus Teilzahlungen zunächst die laufenden Kosten begleichen sollte und nur der Rest der IHR zugeführt werden sollte. Aber wenn Du den Betrag der Vorauszahlung nicht aufteilst, kannst Du auch nicht sagen, welcher Teil noch fehlt.

  • In der Tat muss für die Wiso-Software wenigstens in HG+IHR aufgeteilt werden, weil sonst die Jahresabrechnung nicht stimmt und die Zuführung als Nachforderung auftaucht.



    Zitat von wohnhofAtrium

    aber wie buchst Du, wenn ein Eigentümer nur 50% Hausgeld zahlt?


    Die Rücklagen buche ich am Ende des Jahres einmal, was mit den Vorauszahlungen davor passiert ist erstmal "egal" (laufende Kosten sind immer vorrangig zu bedienen!).


    Das Hausgeld gilt als Gesamtleistung, auf die die Eigentümer monatliche Teilzahlungen leisten.
    Wenn es für die Rücklage nicht reicht, taucht diese Forderung auch nur beim säumigen Eigentümer auf.



    Die Nachforderung an den rückständigen Eigentümer bleibt natürlich bestehen und wird als Hausgeldnachzahlung gebucht.

  • In der Tat muss für die Wiso-Software wenigstens in HG+IHR aufgeteilt werden, weil sonst die Jahresabrechnung nicht stimmt und die Zuführung als Nachforderung auftaucht.

    Ja, das sieht zumindest merkwürdig aus, man hätte eine hohe Rückzahlung bei den Nebenkosten und eine Nachforderung bei den Rücklagen. Trotzdem kann man den Betrag zur IHR, z.B. am Ende des Jahres zuführen. Auch könnte man die Rücklagenvorauszahlung erst am Ende des Jehres buchen und das Konto Nebenkostenvorauszahlung durch Umbuchung entlasten. Aber mir persönlich gefällt das nicht, ich finde, die Buchführung sollte so sein, dass man zumindest theoretisch unterjährig sehen kann, wo etwas fehlt. Ob man jetzt die eigentliche Rücklagenzuführung immer gleich unterjährig bucht (z.B. im Rahmen eines Dauerauftrags auf ein separates Rücklagenkonto) oder erst am Ende des Wirtschaftsjahres, finde ich dagegen nicht ganz so wichtig, solange man über die geleisteten Vorauszahlungen einen Überblick hat und somit weiß, was eigentlich in die Rücklage gehört.