Wie gehe ich bei der Steuererklärung um, wenn der Ehepartner verstorben ist und jede Menge Schulden hinterlassen hat, von denen der andere Eheparnter nichts wusste und nun die Schulden abzahlt?
Steuererklärung nach Todesfall
- Hiwes
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Wo willst du denn etwas angeben? In der Einkommensteuererklärung oder in der Erbschaftsteuererklärung?
Ich gehe einmal (aufgrund des gewählten Forums) von der Einkommensteuer aus.
Hier kommt es doch darauf an, ob es betrieblich/berufliche oder private Schulden sind. Private Schulden sind - wie der Name sagt - privates Vergnügen und daher nicht bei der Einkommensteuer zu beachten. Bei betrieblich/beruflichen Schulden solltest du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren - hier ist einiges zu beachten.
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ich würde da auch die Hinzuziehung von fachlichem Rat empfehlen. Von wegen Erbschaft ausschlagen und so. Das kann kein Anwenderforum leisten.
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Für die Erbschaftsausschlagung ist es möglicherweise wegen der sehr engen Frist (6 Wochen nach Kenntnis des Todesfalles) schon zu spät - muss die TE prüfen. Dauert auch etwas - muss entweder beim Notar oder beim Nachlassgericht erklärt werden (mit Nachweisen, dass erbbericht) und Termine sind hier nicht schon gestern zu bekommen.
Habe Erfahrung damit im letzten Jahr machen dürfen - bis hin zu den Urenkeln musste die Ausschlagung notariell erklärt werden. Dann darf aber auch nichts vom Eigentum des Erblassers übernommen werden (also auch keine "Erinnerungsstücke", Kleidung etc.
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Für die Erbschaftsausschlagung ist es möglicherweise wegen der sehr engen Frist (6 Wochen nach Kenntnis des Todesfalles) schon zu spät - muss die TE prüfen.
So ist es. Steht ja in dem Beitrag auch drin, zu dem ich verlinkt hatte. Das sollte aber meiner Ansicht nach zuerst bedacht werden, bevor man sich Gedanken über die steuerliche Absetzbarkeit der Schulden macht.
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Sehe ich ebenso, schnellstens professionelle Hilfe suchen.
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Recht Herzlichen Dank für die Antworten.
Nun eine neue Frage: Aufgrund eines Fehlers der Rentenversicherung mussten im jahr 2017 über 700 € Überzahlung zurückgezahlt werden.
Frage:
Wo kann ich diese Rückzahlung in die Steuererklärung eingeben, da hierauf ja auch bereits Steuern gezahlt wurden?
Vielen Dank für die Mitthilfe.
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Nun eine neue Frage:
Bitte keine Endlos-Threads zum allgemein gehaltenen Thema "Ich und meine Steuererklärung", sondern immer, wenn das Thema noch nicht im Forum besprochen wurde, einen neuen Thread mit einem zum konkreten Thema passenden Titel erstellen.