Hallo,
in 2017 wurde mein Arbeitverhältnis gekündigt. Mein Arbeitgeber will den Bereich, in dem ich tätig war, schließen. Das Problem deutete sich schon Anfang 2017 an. Neben Bewerbungen für ein neues Angestellten-Arbeitsverhältniss habe ich als Plan B eine Selbstständigkeit vorbereitet. Hierfür sind u.a. Beratungs- und Anwaltskosten entstanden. Nun hat sich doch noch kurzfristig zum 1.12.2017 ein neues Angestellten-Arbeitsverhältnis ergeben. Die Selbstständigkeit habe ich ad acta gelegt. Kann ich die Kosten aus Vorbereitung der Selbstsändigkeit bei der Einkommenssteuererklärung 2017 geltend machen ?