Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen ob Mein Verein GoBD konform ist??
Danke & Gruß
Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen ob Mein Verein GoBD konform ist??
Danke & Gruß
Mein Verein ist keine Buchhaltungssoftware .
Damit dürfte alles zur Frage GoBD gesagt sein.
Nein, ist es nicht.
Hallo,
also zur DSGVO wird es nicht sonderlich viele Veränderungen für Vereine geben. Zuvor galt ja auch schon, wenn personenbezogene Daten digital erfasst wurden, musste es eine Form der Bekanntgabe dazu geben. Sinnvollerweise gibt man diese bereits in die Satzung oder die Ordnung mit Bezug in der Satzung mit ein. Damit würden alle Forderungen erfüllt werden. Bei uns wurde es so bestätigt, da jedes Mitglied nur aufgenommen werden kann, wenn es der Verarbeitung zustimmt, was für Zugänge und Abrechnungen für uns aber auch entsprechend wichtig ist.
Was ich nicht ganz verstehe ist das Recht auf Vergessenwerden und die gleichsame Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten gegenüber dem Wirtschaftsministerium.
die gleichsame Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten gegenüber dem Wirtschaftsministerium.
6 Gründe die gegen das Vergessenwerden sprechen und der gewichtigste ist das Ministerium selbst.
Wobei Du verallgemeinert von "Daten" schreibst, obwohl die "personenbezogenen" gemeint sind. (feiner Unterschied)
die gleichsame Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten gegenüber dem Wirtschaftsministerium.
Wobei Du verallgemeinert von "Daten" schreibst, obwohl die "personenbezogenen" gemeint sind. (feiner Unterschied)
Das stimmt wohl, in einem Forum in dem es sicherlich öfters um solche Feinheiten geht, sollte auch darauf geachtet werden. Wobei die Löschung sämtliche Daten betrifft mit denen es möglich ist eine Person zu identifizieren, zuzuordnen, zu bestimmen, etc. Daten müssen aber auch unabänderbar hinterlegt werden, demnach gibt es einen digitalen Stempel, dieser führt zur Identifizierung und darf nur mit der Datei selbst gelöscht werden.
Die Auflisung war mir selbst aber auch Hilfreich, werde mir das nochmal etwas weiter anschauen.
Hier noch ein interessanter Artikel zu DSGVO, der reichlich Vereins-Kontext hat:
Mein Verein ist keine Buchhaltungssoftware
Das ist zwar richtig - aber soll doch die Vereinsbuchführung in einfacher Form erledigen helfen. Damit unterliegt es m. M. n. schon den GoBD - wobei ich für eine Vereinsbuchführung ein anderes Programm verwenden würde, der Kontenrahmen ist viel zu spartansich für eine ordnungsgemäße Vereinsbuchführung.