Verbuchung initiale Erstellung einer Unternehmens-Homepage

  • Hallo Zusammen,


    ich habe für das Jahr 2017 eine Rechnung von meinem IT-Dienstleister für die initiale Erstellung der Unternehmenshomepage und der ersten Wartungkosten für das Jahr 2017 erhalten ~1.900 EUR (davon 450 EUR Wartung) . Bisher habe ich diese komplett auf "sontige Aufwendungen" verbucht.


    Nun erhalte ich die Wartungsrechnung für 2018 und komme bei der Verbuchung ins grübeln, ob ich das Ganze damals richtig verbucht habe.


    Hätte ich den Teil für die initiale Erstellung der HP "aktivieren" müssen? Was ist mit den Wartungskosten?


    Grüße


    Sascha

  • Hi Maulwurf,


    danke für deine Einschätzung. Habe neben deinem Artikel auch nochmal weitere gestöbert und stelle mir die Frage:


    ist zwingend zu "aktivieren"? Oder nur, wenn Website komplett "individuell" designt, also nicht mit wie bei mir mit einem CMS-System (Joomlar) erstellt wurde? Oder spielt das hierbei keine Rolle?


    Wenn ich nun die Buchung rückwirkend verändern müsste, habe ich folgendes Problem:


    Buchung betrifft zwar 2017, deshlab kein Problem mit EÜR, allerdings mit bereits erstellter Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat in dem die Position verbucht wurde. Müsste ich hier dann korrigieren, oder erledigt sich die Thematik dann über die Umsatzsteuererklärung für 2017?


    Auf welches Konto sollte deiner Meinung nach die Wartung verbucht werden? Die kann ich auf den "sonstigen Aufwendungen" lassen?


    Danke und Grüße


    Sascha

  • Die Wartung der Homepage kommt auch auf Werbekosten.

    Wartung Hard- und Software betrifft, wenn der Dienstleister ins Haus kommt, oder Du auf Deinem Rechner die Updates machst oder ein neues CD-Rom einbaust.


    Auch ich buche alles was Webserver, Updates, SSL, - eben in der Cloud passiert - auf Werbekosten.

  • oder ein neues CD-Rom einbaust

    das als Werbekosten erfordert schon eine gewisse Gehirnakrobatik.

    Dass man Kunden bekommt, indem man bei sich technische Bauteile auswechselt, ist ein echter Geheimtipp ;).

    Ist aber auch nur dann wirklich von Belang, wenn man

    a) über seine Kostenstruktur detailliert Bescheid wissen will oder

    b) z.B. zur Rechnungslegung nach IRFS oder US-GAAP verpflichtet ist, dann haut einem der Abschlußprüfer das um die Ohren (natürlich auch bei HGB-Bilanzierern).

    Beides trifft wohl auf die meisten Nutzer von Mein Büro nicht wirklich zu, das landet also alles unter "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" in Zeile 52 der EÜR.


    Insofern macht man da nichts wirklich verkehrt, nur sollte man

    keine aktivierungspflichtigen Anlagegüter sofort in die Kosten buchen,

    worum es dem TE ja eigentlich gilt.

    Für den konkreten Fall ist das nur mit Hilfe eines Dienstleisters aus den Steuerberatenden Berufen verbindlich zu klären, da dies hier ja kein steuerberatendes Forum ist (sein darf).

  • klar, mach ich täglich ;).

    Stimmt, hab ich nicht scharf genug hingeschaut, du sagst es.

    Nee, nun ist Feierabend, morgen startet die neue Woche.

    Machgt Spaß, mit euch zu chatten, solange was bei rauskommt, Danke