Kann man hier nicht ein Verrechnungskonto z.B. 1371 zwischenschalten und von da aus die Aufteilung u.U. mittels Splittbuchung(en) vornehmen?
Zahlungseingang auf zwei Gesellschafter aufteilen?
- Chromit-Erz
- Unerledigt
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wir sind hier mitten in einer betrieblichen Beratung, das hat eigentlich nur noch am Rande mit der Frage "wie nutze ich Mein Büro" zu tun.
Wie jetzt klar ist, handelt es sich um verschiedene "Firmen".
Wenn ich jetzt (mal wieder) rate, dass es sich um die betrieblichen Aktivitäten des teilzeitselbstständigen Gesellen handelt,
sind die anteiligen Einnahmen aus den Aufträgen, die gemeinsam mit dem Meister ausgeführt sind, als Erträge zu behandeln.
Da würde ich ein Erlöskonto definieren (Erlöse aus GbR) und das wars.
Formal korrekt ist das allerdings nicht, die GbR muss eine eigene Gewinnermittlung (und Feststellung) machen und der Geselle die Erträge aus dieser GbR bei seiner Einkommensteuer erklären.
So kenne ich es jedenfalls.
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Wie jetzt klar ist, handelt es sich um verschiedene "Firmen".
Wie kommst Du darauf?
wir sind hier mitten in einer betrieblichen Beratung,
Dem stimme ich allerdings zu. Allerdings thematisiert der TE das ja gar nicht, da sein Steuerberater dies so mit trägt. Und der muss die vertragliche Seite ja kennen.
Der Steuerberater hat kein Problem mit zwei Erlöskonten für zwei Gesellschafter.
Kann mir da jemand helfen, wie ich das im Programm buchen könnte?
Du solltest das vielleicht noch einmal mit Deinem Berater im Detail besprechen und dann ggf. ein Ticket beim Support eröffnen. Dessen Ergebnis kannst Du ja netter Weise auch an dieser Stelle posten.
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Wie kommst Du darauf?
Hab ich in den vorigen Beiträgen erklärt.
"Firmen" in Anführungszeichen, weil die GbR wohl im Sinne des HGB nicht Kaufmann ist.
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Guten Tag,
nach einem Gespräch mit dem Support hat sich ergeben das die Software diese Art des verbuchen von Erlösen kann, aber unter dem Menü die Rechnung nicht als bezahlt angezeigt wird.
Das Programm kann es nicht.
Beim nächsten Update wird der Zahlungsstatus laut Support komplett überarbeitet sein und es besteht die Hoffnung dass es dann funktioniert.
Gruß HM
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das wäre dann ungefähr jetzt.
Oder die nächsten Tage ....
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"Firmen" in Anführungszeichen, weil die GbR wohl im Sinne des HGB nicht Kaufmann ist.
Doch - es handelt sich um einen Personengesellschaft, die zumindest den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unterliegt!