weil auch die AfA teil der privaten Nutzungsentnahme ist
Und wie buchst Du die Nutzungsentnahme nach Fahrtenbuchmethode? In den laufenden Voranmeldungszeiträumen mit den Werten des Vorjahres, um dann mit der letzten USt-VA des Jahres oder der USt-Jahreserklärung richtiggestellt zu werden. Und bei der 1%-Regelung etc. interessiert die AfA erst recht nicht. Und eine Kappung kannst Du eh erst zum Jahresende ermitteln.
hatte ich erst vor 3 Monaten
Ich kenne definitiv keinen USt-Sonderprüfer, der freiwillig auf ein Mehrergebnis verzichtet und sich sein Controlling im Jahresergebnis mutwillig verschlechtert. Aber vielleicht hat er ja so schon genug an Mehrergebnis gehabt und war dann einfach schnell rein und wieder raus.
Die von Haufe werden schon wissen was sie von sich geben.
Ich habe in meinen Ausführungen genau die Formulierung von Haufe gewürdigt.
Man darf sich nun einmal Fundstellen und Formulierungen nicht zurechtlegen wie es einem gefällt. Man muss eben auch die Rechtslage bei der Auslegung im Hinterkopf haben.
Um dann einmal bei Haufe zu bleiben: Sollversteuerung / 3 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer - Quelle: haufe.de
ZitatPraxis-Beispiel
Regelmäßige Nutzungsentnahmen
Installateur I nutzt einen unternehmerischen Pkw dauerhaft auch für nichtunternehmerische Zwecke. Aus der Anschaffung des Pkw hatte I einen Vorsteuerabzug, sodass die nichtunternehmerische Nutzung zu einer unentgeltlichen Wertabgabe führt, die einer Leistung gegen Entgelt gleichgestellt ist.
Es handelt sich um eine monatliche Nutzungsentnahme. Die darauf entfallende Umsatzsteuer entsteht deshalb mit Ablauf eines jeden Monats.
Muss ich jetzt noch mehr Fundstellen hersuchen? So glaube es doch einfach mal jemandem mit langjähriger Praxiserfahrung im Steuerrecht. Und dem TE nützt diese von Dir immer wieder angestoßene Diskussion bei seiner Fragestellung auch nichts. Und ich muss immer reagieren, damit falsche Behauptungen andere User/Leser nicht in eine unangenehme Lage bringen.