Gewerbesteuer: Richtig verbuchen Einstellung der Kontendetails

  • Hi, da das letzte Thema ohne abschließende Beantwortung als erledigt und geschlossen markiert wurde versuche ich es erneut.


    Wenn ich die Bezahlung der Gewerbesteuer auf das Konto 4320 buche, dann erscheint in meiner EÜR unter dem Punkt Ausgaben das Konto mit dem gebuchten Betrag. Das heißt für mich WISO rechnet die Gewerbesteuer als Ausgabe.

    Weiter oben steht ja bereits, dass die Gewerbesteuer keine Geschäftsausgabe ist (erfolgsneutral so wie Einkommensteuer, Privatentnahme etc.)

    Was muss ich in den Kontoeinstellungen ändern, damit es auch von WISO als erfolgsneutral behandelt wird?


    Im folgenden Thema wurde dann diskutiert ob die Gewerbesteuer nun eine Geschäftsausgabe ist oder nicht.

    Die einen sag Ja, die anderen Nein.


    Gewerbesteuer: Richtig verbuchen


    Zumindest wurde für NEIN es ist keine Geschäftsausgabe ein Gerichtsurteil ausgegraben.


    Das führt mich nun zurück zu dem oben geschilderten Problem, dass MB es als Ausgabe behandelt und zu der Frage, wie man das umstellen kann.

    Ich hätte schon gern das die EÜR meinen tatsächlichen aktuellen Gewinn anzeigt.


    Danke für eure Hilfe

    Gruß Lars

  • Moin Lars,

    führe doch mal die EÜR im amtlichen Formular (Finanzen Steuer-Auswertungen) durch. Dort sollte die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe auftauchen. Nach meinen Erfahrungen findet man die Gewerbesteuer fehlerhaft nur in der internen EÜR der Buchhaltungslisten. (Finanzen Rechnungs/und Buchhaltungslisten)

  • Das ist doch auch betriebswirtschaftlich gesehen richtig - die Gewerbesteuer ist betrieblich veranlasst und damit eine Betriebsausgabe. Sie gehört nur gemäß den Steuergesetzen zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, ändert aber an der Zuordnung zu den Betriebsausgaben nichts. Damit wird die Gewerbesteuer in der EÜR gesondert ausgewiesen (ähnlich ja auch die Ausgaben für Bewirtung, Geschenke etc.). Der Gesamtbetrag wird als Betriebsausgabe gebucht und kommt dann in die Rubrik "nicht abziehbar" bei den beschränkt abziehbaren Betriebsaufwendungen (Zelle 217 in der EÜR).


    Wenn ich wissen will, wo mein betrieblich verdientes Geld geblieben ist, gehören diese Ausgaben doch in die Auswertung mit hinein.

  • Moin,

    wäre nur schön, wenn er auch in der internen EÜR als nicht abziehbar aufgeführt werden würde, dort verringert er aber den Gewinn, d.h. er wird als abziebar aufgeführt. Im amtlichen Formular ist alles richtig.

  • hi,

    nach der oben beschriebenen Logik müsste in der internen EÜR dann aber auch die Privatentnahme und/ oder zumindest Privatsteuern mit aufgeführt werden.


    Ich verstehe den Sinn nicht, einen Teil der nicht abziehbaren Ausgaben dort als Ausgaben anzuzeigen und einen Teil nicht.

    Beide oben genannte Bereiche zählen zwar nicht als Ausgaben und ich verstehe auch warum. Trotzdem stehen mir diese Werte für mein weiteres geschäftliches Handeln nicht mehr zur Verfügung.


    Ich werde den Tipp von Mausko prüfen und mit die EÜR über das amtliche Formular anzeigen lassen. Danke dafür.


    Gruß Lars

  • nach der oben beschriebenen Logik müsste in der internen EÜR dann aber auch die Privatentnahme und/ oder zumindest Privatsteuern mit aufgeführt werden.

    Nö,

    private Entnahmen und private Steuern sind keine betrieblich begründete Ausgaben, die Gewerbesteuer schon.

    Genauso hatte ich das im geschlossenen Thread gemeint

    Gewerbesteuer: Richtig verbuchen

    und wurde dafür auch von Dir in der Luft zerissen....

    wobei ich natürlich immer noch nicht verstehe warum der Thread ohne Begründung einfach geschlossen wurde.

  • Hmmm....

    Genauso hatte ich das im geschlossenen Thread gemeint

    Derzeit ist die Gewerbesteuer wieder eine Geschäftsausgabe.

    Eben nicht.

    Die Gewerbesteuer ist zwar betrieblich veranlaßt, aber keine (gewinnmindernde) Geschäftsausgabe.

    Wäre zwar schön, aber eher ungerechtfertigt, weil dir die Gewerbesteuer 1:1 auf die Einkommenssteuer angerechnet wird.

    Daher kann die Gewerbsteuer zwar in MB erfaßt werden, wirkt sich letztlich aber in der EÜR nicht auf das Betriebsergebnis aus.

  • und wurde dafür auch von Dir in der Luft zerissen....

    :hi: ich hatte Dich nur gebeten, Quellen :grumble: für Deine Aussage zu liefern, dass die Gewerbesteuer (wieder) Betriebsausgaben sind. Ich hoffe, der Unterschied zwischen ergebnisrelevanten und ergebnisunwirksamen Betriebsausgaben ist nun durch Heikos Erläuterungen deutlich geworden.

  • keine "Gewinnmindernde", aber eine "Geschäftsausgabe" ;) , von Gewinnminderung habe ich nicht geschrieben...

    Aber zwischenzeitlich war es so, bis zu diesem Urteil zumindest von dem ich bisher nichts wusste...wahrscheinlich ist mir das in den Steuerfuzzi-News nur entgangen.


    Aber besonders schade fand ich das ! unkommentierte ! Schliessen des Themas, dass ich nicht dort nicht drauf antworten konnte...

    deswegen habe ich hier nochmal drauf geantwortet, werde es nie wieder tun, versprochen ;)