Überschneidung zweier Lohnsteuerabrechnungen

  • Hallo zusammen,


    ich versuche gerade die Steuererklärung für meine Freundin zu machen und bin auf ein kleines Problem gestoßen.


    Sie hat in diesem Jahr eine Ausbildung begonnen und vorher eine Halbtagstätigkeit ausgeführt. Sie hat für das Jahr 2017 also 2 Lohnsteuerabrechnungen für folgende Zeiträume:


    1. 01.01. - 31.08. - ca. 120€ Lohnsteuer abgeführt Steuerklasse 1

    2. 14.08. - 31.12. - 0 € Lohnsteuer (Azubi-Gehalt) Steuerklasse 1


    Die erste und zweite Beschäftigung überschneiden sich also im August um einen halben Monat, wurden jedoch beide mit Steuerklasse 1 besteuert. Sie hätte ja prinzipiell den halben Monat eines der Einkommen mit 6 besteuern müssen. Dieses Problem markiert WISO als Fehler in den Angaben den ich aber ignorieren kann.


    Nun ist aber die Frage ob Sie durch diese Überschneidung Probleme bekommt oder eine eventuelle Rückzahlung fällig wird.


    Ich bin auch davon ausgegangen, dass wir ohne weitere Angaben die vollen 120€ Lohnsteuer zurückbekommen, da Sie ja in der zweiten Jahreshälfte so wenig verdient hat. Nach Angabe der zweiten Lohnsteuerabrechnung verringert sich die Erstattung jedoch erst einmal auf ~30€. Durch Angabe der Fahrtkosten kann ich jedoch den Maximalsatz herausholen.


    Vieleicht kann mir jemand für diese Problematik einen Rat geben.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    ich versuche gerade die Steuererklärung für meine Freundin zu machen und bin auf ein kleines Problem gestoßen.

    Ein Problem gibt es schon vorher: Du darfst die Steuererklärung für Deine Freundin nicht machen, oder seid Ihr verlobt?

    Ich bin auch davon ausgegangen, dass wir ohne weitere Angaben die vollen 120€ Lohnsteuer zurückbekommen, da Sie ja in der zweiten Jahreshälfte so wenig verdient hat.

    Wer erzählt denn so etwas? Schon mal etwas von Progression gehört? Nur das ganze Jahr interessiert, nicht jedes Halbjahr für sich.

  • ich versuche gerade die Steuererklärung für meine Freundin zu machen und bin auf ein kleines Problem gestoßen.

    Ein Problem gibt es schon vorher: Du darfst die Steuererklärung für Deine Freundin nicht machen, oder seid Ihr verlobt?

    Ich bin auch davon ausgegangen, dass wir ohne weitere Angaben die vollen 120€ Lohnsteuer zurückbekommen, da Sie ja in der zweiten Jahreshälfte so wenig verdient hat.

    Wer erzählt denn so etwas? Schon mal etwas von Progression gehört? Nur das ganze Jahr interessiert, nicht jedes Halbjahr für sich.

    Zu 1. : Ja sind wir.


    Zu 2.: Mir ist bewusst, dass das ganze Jahr zählt. Ich bin davon ausgegangen, da das Einkommen der zweiten Jahreshälfte recht weit unter dem Freibetrag (?) ab dem Steuer fällig sind liegt. Das ist jedoch auch nicht unser Hauptanliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Zu 1. : Ja sind wir.

    :thumbsup:

    Zu 2.: Mir ist bewusst, dass das ganze Jahr zählt. Ich bin davon ausgegangen, da das Einkommen der zweiten Jahreshälfte recht weit unter dem Freibetrag (?) ab dem Steuer fällig sind liegt.

    Dann schau doch mal in die Steuertabellen, wenn Du Zweifel hast. Vielleicht wurde ja auch vom AG nicht genug Lohnsteuer einbehalten.

    Das ist jedoch auch nicht unser Hauptanliegen.

    Sondern? Das hier:

    Nun ist aber die Frage ob Sie durch diese Überschneidung Probleme bekommt oder eine eventuelle Rückzahlung fällig wird.

    Wenn das Programm bei korrekter Eingabe aller Daten keine Nachzahlung ausrechnet, dann passiert da nichts. Bzw. den Effekt hast Du ja gesehen.

  • Also das Programm markiert die Abrechnungen ja rot und sagt sinngemäß, dass hier was falsch läuft, da eine der beiden Abrechnungen in dem Überschneidungszeitraum mit Steuerklasse 6 hätte abgerechnet werden müssen. Also meine Frage bezieht sich eher darauf wie das Finanzamt damit umgeht. Wird dann für diese 16 Tage nachträglich der Steuersatz für 6 angewandt? WISO berechnet ja mit meinen Angaben durchgängig mit der Steuerklasse 1.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft hier im Forum erklärt sind die Steuerklassen nur beim monatlichen Abzug vom Gehalt relevant. Aber bei der Steuererklärung spielt das nur dahingehend eine Rolle, ob aus dem eventuellen zu geringen oder zu hohen Abzug über die Lohnabrechnung eine Nachzahlung oder Erstattung resultiert.

    • Offizieller Beitrag

    Die erste und zweite Beschäftigung überschneiden sich also im August um einen halben Monat, wurden jedoch beide mit Steuerklasse 1 besteuert. Sie hätte ja prinzipiell den halben Monat eines der Einkommen mit 6 besteuern müssen. Dieses Problem markiert WISO als Fehler in den Angaben den ich aber ignorieren kann.

    Das ist kein Fehlerhinweis des Programms, sondern lediglich ein Prüfhinweis. Nach Überprüfung auf Richtigkeit kann man den dann als ok bestätigen ("ignorieren").


    Ich bin auch davon ausgegangen, dass wir ohne weitere Angaben die vollen 120€ Lohnsteuer zurückbekommen, da Sie ja in der zweiten Jahreshälfte so wenig verdient hat

    Erst einmal wirkt sich ja grundsätzlich jede Mehreinnahme steuererhöhend aus -> Progression des Steuersatzes. Man muss immer sehen, wie das Ergebnis dann letztlich unter dem Strich aussieht.