Habe ich die Abschreibung vom Anlagegut so richtig verbucht?

  • Hallo,


    nun habe ich gerade mein erstes Anlagestück in 2018 verbucht und bin mir ganz sicher, ob nicht noch ein Schritt bzw. Zusatzbuchung fehlt. Sorry, wegen der Nachfrage, aber aus der Vergangenheit habe ich gelernt, dass ich nicht meiner Logik folgen darf und mich rückversichern muss, ehe ich das jahrelang weiter so verbuche.


    Natürlich habe ich gerade im Handbuch nachgelesen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht, ob ich alles erledigt habe, da ich 2 Konten beim Buchen auswählen könnte, die beide passen.


    Ich habe also das Objektiv im Anlageverzeichnis aufgenommen und dann gebucht und mit der Anlage nr. 2 verknüpft.


    Da es aber bei der Auswahl beim Verbuchen auch noch Abschreibungen auf Sachanlagen gab und ich Einkauf von Anlagevermögen nahm, bin ich mir nun sehr unsicher. Im Anlagenverzeichnis habe ich ja schon hinterlegt, dass das Teil auf 3 jahre abgeschrieben wird, aber warum gibt es die Kategorie Abschreibung auf Sachanlagen? Diese Frage konnte mir das Handbuch nicht beantworten.


    Um das ganze zu verdeutlichen habe ich 2 screenshots angehängt. Wenn alles stimmt, dann bin ich beruhigt und habe keine Fragen mehr zur Afa.


       


    Danke euch vielmals

  • Ich hätte das Objektiv jetzt auf Werkzeuge (Konto 440) gebucht, wobei... wenn du die Kamera auch im Betriebsvermögen hast, dann müßte das Objektiv ja dort dazu gebucht werden. Ist ja schließlich nicht für sich alleine nutzbar - außer vielleicht als Stiftehalter oder Kaffeebecher. :thumbsup:


    Bei der Abschreibung nutze ich in solchen Fällen das Konto 4830 Abschreibung auf Sachanlagen (ohne AfA...) und das hat meine Steuerdame noch nie beanstandet.

  • danke Heiko für deine Antwort - Werkzeuge wäre auch gut, weil es das ja ist. Ich hatte es auf die 490 gebucht, weil da Anlagevermögen dabei stand und wegen des Preises fand ich Anlagevermögen gut.


    Du hast Recht, das Objektiv ist nicht allein nutzbar, aber ich habe mehrere Kameras, so dass ich nicht wüsste zu welcher Kamera ich das Objektiv zuschreiben sollte. Dazu kommt, dass das gebrauchte Objektiv 3 Jahr Afa hat und die Kamera vom letzten Jahr 7 Jahre. Wenn ich das Objektiv dazuschreibe, dann sind das dafür auch 7 Jahre.


    Das ist auch der Grund, weshalb ich nicht die 4850 sondern 4830 gewählt habe, da ein gebrauchter Gegenstand ist mit einer Sonderstellung. Aber ich kann mir vorstellen, dass mit 4830 auch etwas ganz anderes gemeint ist. Sollte ich lieber die 4850 nehmen?


    Edit: Aber die Auswahl im 2. screenshot ist richtig?

  • bist du sicher? gestern las ich im Netz, dass gebrauchte Fotosachen mit 3 Jahren abgeschrieben werden, nicht mit 4 Jahren - es ist echt schwer, konkrete Aussagen im Netz zu finden. Hast du eine konkreten Quelle?

    • Offizieller Beitrag

    bist du sicher? gestern las ich im Netz, dass gebrauchte Fotosachen mit 3 Jahren abgeschrieben werden, nicht mit 4 Jahren - es ist echt schwer, konkrete Aussagen im Netz zu finden. Hast du eine konkreten Quelle?

    Wie die anderen schon gesagt haben, ist das eben nicht pauschal so. Auch für gebrauchte WG gelten die üblichen AfA-Regeln. Abweichende Vorgehensweisen müssen begründet werden. Und ich üwsste jetzt nicht, wie man bei einem Luxusobjektiv der Premiumklasse eine kürzere Nutzungsdauer als die regulären 7 Jahre begründen könnte. Du hättest ja nicht knapp 1.200 für das Objektiv bezahlt, wenn du von dessen baldigen Defekts ausgehen würdest. Und die halten im Zweifel auch zwanzig Jahre und versehen dann noch zuverlässig ihren Dienst.

  • von der Logik hast du Recht, da so ein Objektiv schon viele Jahre nutzbar ist, wenn es pfleglich behandelt wird, aber wenn man nach der Logik geht, dann wäre auch ein Notebook nicht schon nach 3 Jahren abgeschrieben.


    Aber nun doch noch einmal nachgehakt zur eigentlichen Frage, ob ich die Abschreibung des Anlagegutes richtig verbucht habe.


    Es hat zwar niemand geschrieben, dass es falsch ist, aber ich habe Angst, dasss ihr etwas übersehen habt.


    Nun habe ich ja alles für 2018 eingebucht und stellte fest, dass ich auf dem Buchungskonto 1000 € weniger habe, als auf meinem echten Konto.


    Zum 31.12.2017 hatte ich ja den aktuellen Kontostand meiner noris-Bank eingetragen und mein Notebook vom Juni 2017 hatte ich im Anlagevermögen mit ca. 1000 € verbucht, weil es noch 2 1/2 Jahre weiter abgeschrieben wird.


    Diese 1000 € werden also in 2018 abgezogen, obwohl sie vor dem aktuellen Stand ausgegeben wurden und außerdem pro Jahr nur einen Teil zu Buche schlagen sollten.


    In meinem alten Buchhaltungsprogramm war es so, dass bei Eingabe von 5 Jahren Afa, hinter dem Anlageteil 1/5 stand und der errechnete Teil des Rechnungsbetrages. Hier sehe ich das nicht. Es kann ja sein, dass es dann erst ausgegeben wird, wenn ich am Jahresende den Jahresabschluss mache bzw. monatl. die Vst. Anmeldung. Aber ich weiß es nicht. Muss ich nicht vllt. doch noch zuätzlich das Konto Afa buchen? Ich meine den rechten screenshot von oben Beitrag #1

  • Du solltest wirklich noch einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei Deiner Freundin in Anspruch nehmen.

    Ich zitiere hier mal miwe4 aus einem anderen Thread.

    Da sind noch einige Baustellen bei Dir und wo du doch schon so gute Connections zu einer StBin hast, kann die dir deine Fragen doch mit Leichtigkeit bei einem Kaffeekränzchen beantworten. Auch wenn die wohl nicht mit Mein Büro arbeitet, kann die dir eine Menge Grundsätzliches erstmal erklären.

    ;)

  • Zurück zur Frage: wie hast Du denn das Notebook in's Anlagevermögen gebucht ? Wenn wie im ersten Bild gezeigt, wird dabei ja kein Bankkonto berührt, die Differenz muss dann woanders stecken...


    Die Afa-Buchungen werden dann m. W. in MB automatisch zum Jahresende erstellt.

  • ich habe das Notebook genau wie das Objektiv in den screenshots oben als Anlagevermögen angelegt und dann wie im 2. screenshot zu sehen in Bank gegen Einkauf von Anlagevermögen.


    Ich dachte einmal Bank reicht. Der erste screenshot ist ja richtig. Das Konto habe ich auf 4830 geändert. Zu den 2. screenshot hat sich bisher niemand gemeldet, weshalb ich dachte, dass er richtig wäre.


    Dass die Afa zum Jahresende erstellt werden, dachte ich mir, aber ich sehe sie von 2017 nicht. Was ist an meiner Buchung, wie oben zu sehen, falsch?

  • Dann kann das nicht die Ursache für den falschen Buch-Bankbestand sein... stimmt denn die Werte (Kontoauszug/Buchung) zum 01.01. überein?

    habe deine Frage gerade erst gesehen -


    nein, wie ich oben schrieb, fehlen 1000 €, also die 1000 € vom Notebook 2017 - egal ob 31.12. oder 01.01. 1000 € weniger, als eigentlich mein Kontostand