Hallo,
nun habe ich gerade
mein erstes Anlagestück in 2018 verbucht und bin mir ganz sicher, ob
nicht noch ein Schritt bzw. Zusatzbuchung fehlt. Sorry, wegen der Nachfrage, aber aus der Vergangenheit habe ich gelernt, dass ich nicht meiner Logik folgen darf und mich rückversichern muss, ehe ich das jahrelang weiter so verbuche.
Natürlich habe ich gerade im Handbuch nachgelesen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht, ob ich alles erledigt habe, da ich 2 Konten beim Buchen auswählen könnte, die beide passen.
Ich habe also das Objektiv im Anlageverzeichnis aufgenommen und dann gebucht und mit der Anlage nr. 2 verknüpft.
Da es aber bei der Auswahl beim Verbuchen auch noch Abschreibungen auf Sachanlagen gab und ich Einkauf von Anlagevermögen nahm, bin ich mir nun sehr unsicher. Im Anlagenverzeichnis habe ich ja schon hinterlegt, dass das Teil auf 3 jahre abgeschrieben wird, aber warum gibt es die Kategorie Abschreibung auf Sachanlagen? Diese Frage konnte mir das Handbuch nicht beantworten.
Um das ganze zu verdeutlichen habe ich 2 screenshots angehängt. Wenn alles stimmt, dann bin ich beruhigt und habe keine Fragen mehr zur Afa.
Danke euch vielmals