Abgrenzung oder nicht? Rechnung über Jahreswechsel "verpennt" zu bezahlen ...

  • ;(Liebe Mitverwalter,


    folgendes Problem: Mitte Dezember 2017 wird eine Rechnung für Winterdienst (Leistungszeitraum Oktober-Dezember 2017) zugestellt...leider im Bürochaos verlegt,

    und erst Mitte Februar 2018 wieder aufgefunden, und dann bezahlt.


    Abgrenzung - die ja offiziell gar nicht zulässig sind, aber jeder machts doch welche - ist eigentlich schon viel zu spät.

    Buchungsdatum 31.12.2017: auch falsch, da dann z.B. bei der Kassenprüfung die Kontostände nicht stimmen (Überweisung war ja erst Mitte 2018).

    Einfach in 2018 verbuchen: ungern, da dann die Eigentümer und Mieter für 2017 zu geringe, und in 2018 zu hohe Winterdienst kosten hätten.

    Gibt nur Ärger beim Mieterwechsel ... steht nämlich an...


    Was würdet ihr tun, um die Kuh vom Eis zu bekommen ?:/


    Danke sagt

    Data

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wo ist das Problem? Einfach in 2018 abrechnen. Kann doch vorkommen, dass sich mal eine Zahlung verzögert.


    Wenn der Beirat nicht versteht, dass eine Hausgeldabrechnung im Wesentlichen einer EÜR entspricht, dann ist das ja nicht das Problem des Verwalters.

    Es gibt auch Eigentümer, die es sinnlos finden, dass Wasserzähler alle 5 oder 6 Jahre getauscht / geeicht werden müssen. Als Verwalter dem nachzugeben, ist aus meiner Sicht dennoch unprofessionell, denn die Nachteile überwiegen.

    Zurück zu den Abgrenzungen: Machst Du das nur in diesem Fall oder generell? Wenn es nur den Fall betrifft, ist es besonders intransparent.

  • Zurück zu den Abgrenzungen: Machst Du das nur in diesem Fall oder generell? Wenn es nur den Fall betrifft, ist es besonders intransparent.

    Eigentlich versuche ich Abgrenzungen zu vermeiden wo es nur geht. Weil ich immer versucht habe, die Kassenbestände 100% nachvollziehbar zu halten.

    Bei der Übernahme der Verwaltung von einem Vollprofi habe ich aber gesehen, das die auch abgrenzen, besonders Strom+Gas.


    Daher will ich das nun auch fürs 2017er Jahr machen, bin aber nicht wirklich sicher wie das korrekt im HV zu machen ist. Und zwar so, das die Eigentümer das nachvollziehen können. Ich hab viele die selber drin wohnen, und somit - in dem Beispiel - keine Winterdienstkosten in 2017 hätten, dafür das doppelte in 2018. Das gibt lange Diskussionen....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Strom und Gas sind Verbrauchskosten, die abgegrenzt werden, da nach Verbrauch abgerechnet wird (s.a. Heizkosten). Alle anderen Kosten werden im Jahr der Zahlung abgerechnet. Abgrenzung möglich, wenn laufende Kosten, die innerhalb von 10 Tagen nach dem Wirtschaftsjahresende regelmäßig anfallen und das vergangene WJ betreffen.


    Es ist hier keine Bilanz. sondern nur eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Du musst dich schon an das WEG halten.

  • Ja, Winterdienst kann teuer werden, und dann noch doppelt zahlen... auf der anderen Seite gibt es dafür ja einen Wirtschaftsplan, und man könnte ja auch den im Jahr x versäumten Teil dann für das Jahr x+1 umlegen, dafür ist ja der Wirtschaftsplan da. Eventuell dann auch per Sonderumlage umlegen oder Wirtschaftsplan rückwirkend zum Jahresanfang ändern. Dann ist das Geld schon in der Kasse und die Abrechnungsspitze nicht mehr so hoch.