Hallo zusammen
ich möchte mich selbständig (Freiberufler) machen und werde für Fahrten zum Kunden mein privates Kfz (EZ 2008, gekauft in 2012 für 8.500 EUR) nutzen. Einen Weg zur Arbeitsstätte habe ich nicht, da mein Dienstsitz meine private Wohnung ist. Ich habe einiges gelesen, jedoch unter Umständen nicht vollends verstanden - zugegeben bin ich etwas am verzweifeln. Deshalb würde ich mich mehr als freuen, wenn Ihr mir dabei helfen könntet. Mir bereiten insbesondere Bauchschmerzen die vorherige korrekte Feststellung der privaten und betrieblichen Teile und die dazugehörenden Aktivitäten - auch, wenn es sich herausstellt, dass der Anteil anders ausfällt.
Ich gehe aktuell davon aus, dass ich mein Kfz zu mehr als 50% betrieblich nutzen werde und nur ein sehr geringer Teil dem privaten Zweck zuzuordnen ist. Prinzipiell kann man zwischen 1% und Fahrtenbuch wählen - aufgrund des Alters des Kfz und dem sehr geringen privaten Anteils würde ich das Fahrtenbuch wählen.
Frage 1: Wann muss ich feststellen, ob es zum Pivatvermögen oder in den Betrieb gehört? Hintergrund: Wenn ich davon ausgehe, dass es zu über 50% betrieblich verwendet wird - ok. Aber was, wenn ich am Ende des Jahres feststelle, dass ich weniger als 50% betrieblich gefahren bin und schon alle tatsächlichen Kosten einschl. Vorsteuer (Bsp. Benzin-Rechnungen) regelmäßig abgerechnet habe? Kann das über die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres korrigiert werden? Wie geht man damit um?
Das Kfz und sämtliche weiteren Dinge wie Versicherung, Steuer, ADAC-Beiträge sind auf meinen natürlichen Namen angemeldet.
Frage 2: Muss ich hier etwas Namens-technisches tun, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt bzw. handeln wird? Was aber tun, wenn letztendlich doch nicht zum Betriebsvermögen gehörend? Siehe Frage 1.
Frage 3: Sind Fahrzeuge nicht nach 6 Jahren vollständig abgeschrieben, in Ausnahmefällen mit einem Alter von 8 Jahren und einer Nutzungsdauer von 2 Jahren? Wie geht dies nun in das "Betriebsvermögen" über bzw. was wäre hier abzuschreiben?
Frage 4: Ist es korrekt, dass sämtliche verbundenen Kosten als Betriebsausgabe anzusetzen sind einschl. Vorsteuerabzug?
Frage 5: Am Ende des Jahres wird der Anteil Privat berechnet und dann das Betriebsergebnis und USt. korrigiert - richtig?
Frage 6: Die Kfz-Versicherung habe ich im Januar bereits vollständig bezahlt - aufgrund der Änderung des Jahreslaufleistung wird es eine Nachzahlung im Rahmen meiner Selbständigkeit geben. Wie gehe ich mit dem Anteil des bereits bezahlten Versicherungsbeitrages um? Ich habe angenommen, dass ich den reinen privaten Teil subtrahiere, den dann verbleibenden Betrag als Betriebsausgabe einschl. der Nachzahlung ansetze und dann am Ende des Jahres entsprechend des Anteils korrigiere.
Da das Kfz nicht ewig halten wird, möchte ich auch an einen Verkauf in Betracht ziehen. Hierbei sollen jedoch Umsatzsteuer für den Endkunden anfallen.
Frage 7: Wie ist jedoch dabei umzugehen, wenn auf dem Papier kein Wert bzw. Abschreibung mehr? Als Privatmensch habe ich selbst bereits USt. für das Kfz bezahlt.
Frage 8: Wie gestaltet es sich mit dem Kfz, wenn ein Leasingfahrzeug im kommenden Jahr geleast wird? Geht das dann wieder still wieder in das private Vermögen über?
Vielen Dank im Voraus! Damit würdet Ihr mir sehr helfen. MB