Wie Übernahme des privaten Kfz in Betriebsvermögen und Umgang mit Kosten?

  • Hallo zusammen


    ich möchte mich selbständig (Freiberufler) machen und werde für Fahrten zum Kunden mein privates Kfz (EZ 2008, gekauft in 2012 für 8.500 EUR) nutzen. Einen Weg zur Arbeitsstätte habe ich nicht, da mein Dienstsitz meine private Wohnung ist. Ich habe einiges gelesen, jedoch unter Umständen nicht vollends verstanden - zugegeben bin ich etwas am verzweifeln. Deshalb würde ich mich mehr als freuen, wenn Ihr mir dabei helfen könntet. Mir bereiten insbesondere Bauchschmerzen die vorherige korrekte Feststellung der privaten und betrieblichen Teile und die dazugehörenden Aktivitäten - auch, wenn es sich herausstellt, dass der Anteil anders ausfällt.


    Ich gehe aktuell davon aus, dass ich mein Kfz zu mehr als 50% betrieblich nutzen werde und nur ein sehr geringer Teil dem privaten Zweck zuzuordnen ist. Prinzipiell kann man zwischen 1% und Fahrtenbuch wählen - aufgrund des Alters des Kfz und dem sehr geringen privaten Anteils würde ich das Fahrtenbuch wählen.

    Frage 1: Wann muss ich feststellen, ob es zum Pivatvermögen oder in den Betrieb gehört? Hintergrund: Wenn ich davon ausgehe, dass es zu über 50% betrieblich verwendet wird - ok. Aber was, wenn ich am Ende des Jahres feststelle, dass ich weniger als 50% betrieblich gefahren bin und schon alle tatsächlichen Kosten einschl. Vorsteuer (Bsp. Benzin-Rechnungen) regelmäßig abgerechnet habe? Kann das über die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres korrigiert werden? Wie geht man damit um?


    Das Kfz und sämtliche weiteren Dinge wie Versicherung, Steuer, ADAC-Beiträge sind auf meinen natürlichen Namen angemeldet.

    Frage 2: Muss ich hier etwas Namens-technisches tun, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt bzw. handeln wird? Was aber tun, wenn letztendlich doch nicht zum Betriebsvermögen gehörend? Siehe Frage 1.


    Frage 3: Sind Fahrzeuge nicht nach 6 Jahren vollständig abgeschrieben, in Ausnahmefällen mit einem Alter von 8 Jahren und einer Nutzungsdauer von 2 Jahren? Wie geht dies nun in das "Betriebsvermögen" über bzw. was wäre hier abzuschreiben?

    Frage 4: Ist es korrekt, dass sämtliche verbundenen Kosten als Betriebsausgabe anzusetzen sind einschl. Vorsteuerabzug?


    Frage 5: Am Ende des Jahres wird der Anteil Privat berechnet und dann das Betriebsergebnis und USt. korrigiert - richtig?


    Frage 6: Die Kfz-Versicherung habe ich im Januar bereits vollständig bezahlt - aufgrund der Änderung des Jahreslaufleistung wird es eine Nachzahlung im Rahmen meiner Selbständigkeit geben. Wie gehe ich mit dem Anteil des bereits bezahlten Versicherungsbeitrages um? Ich habe angenommen, dass ich den reinen privaten Teil subtrahiere, den dann verbleibenden Betrag als Betriebsausgabe einschl. der Nachzahlung ansetze und dann am Ende des Jahres entsprechend des Anteils korrigiere.


    Da das Kfz nicht ewig halten wird, möchte ich auch an einen Verkauf in Betracht ziehen. Hierbei sollen jedoch Umsatzsteuer für den Endkunden anfallen.

    Frage 7: Wie ist jedoch dabei umzugehen, wenn auf dem Papier kein Wert bzw. Abschreibung mehr? Als Privatmensch habe ich selbst bereits USt. für das Kfz bezahlt.


    Frage 8: Wie gestaltet es sich mit dem Kfz, wenn ein Leasingfahrzeug im kommenden Jahr geleast wird? Geht das dann wieder still wieder in das private Vermögen über?


    Vielen Dank im Voraus! Damit würdet Ihr mir sehr helfen. MB

  • Danke, ich habe bereits geschaut und auch vieles hier gelesen. Aber zu meinem konkreten Fall oder zu meinen Fragen gab es keine entsprechenden Fragen und Antworten. Deshalb habe ich die Hoffnung, zumindest ansatzweise die eine oder andere Info zu erfahren.

  • Fahrtenbuch ist schon mal optimal.

    Denn 1% -Brutto-Neupreis-Regelung bei 10 Jahre altem KFZ ist nicht optimal.

    Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendiges Privatvermögen.

    oderExkurs: Alter/bereits abgeschriebener Firmenwagen



    Ist es korrekt, dass sämtliche verbundenen Kosten als Betriebsausgabe anzusetzen sind einschl. Vorsteuerabzug?

    Ja sicher. Aber nur prozentual wie per Fahrtenbuch erfasst. (gilt auch bei anerkannter freiberuflicher Tätigkeit (Katalogberufe) , welche vom Finanzamt anerkannt wurde

  • wer ein altes Fahrzeug im Betriebsvermögen hat, muss dennoch immer bei der 1%-Methode die Neukosten als Basis nehmen - und bei Einlagen später ist auch die ehemalige Vorsteuer weg, da privat gezahlt. Und die AfA ist auch von den AHK weg - bei Einlage nur die AfA vom Einlagewert - auch dass kann ein Stb genauer erklären - er bekommt dafür sein Honorar - wir hier nicht!

  • Zu Deinem letzten Punkt:

    Das heißt, dass ich monatlich den Anteil berechne und entsprechend nur diesen Anteil als Betriebsausgabe ansetze, welcher den betrieblichen Fahrten zuzuordnen ist.


    Beispiel:

    - Tankrechnungen im März mit insgesamt 10 EUR USt.

    - Am Ende des Monats sind 80% den betrieblichen Fahrten zuzuordnen

    - 8 EUR setze ich als Vorsteuer an + plus die eigentlichen Kosten als Betriebsausgabe


    Bis hierhin korrekt?


    Wie wird nun mit dem privaten Anteil umgegangen?

    Über die Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil ansetzen?

  • wer ein altes Fahrzeug im Betriebsvermögen hat, muss dennoch immer bei der 1%-Methode die Neukosten als Basis nehmen - und bei Einlagen später ist auch die ehemalige Vorsteuer weg, da privat gezahlt. Und die AfA ist auch von den AHK weg - bei Einlage nur die AfA vom Einlagewert - auch dass kann ein Stb genauer erklären - er bekommt dafür sein Honorar - wir hier nicht!

    Bezugnehmend zum Muss der Anwendung der 1%-Methode:

    Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Wenn als notwendiges Betriebsvermögen betrachtet, dann hat man die Wahl zwischen 1% und Fahrtenbuch.

  • Bis hierhin korrekt?

    Nein

    Tankrechnung im März 100,-- ist 84,03 4530 lfd. Kfz.-Betriebskosten / 1576 Abziehbare VSt. 15,97

    20% Private Nutzungsentnahme aus 100,-- = 16,81 Unentgeltliche Wertabgabe Kfz. 8921 / 1776 19% USt. 3,19

    Vom FA. würden beim UStVa. März 15,97 abzgl. 3,19 =12,78 erstattet

    Der Eigenanteil (private Nutzungsentnahme) gehen als Erlöse in die EÜR ein.


    Ein kostenloses EÜR-Modul ist z.B. im WISO Steuer:sparbuch integriert.

    • Offizieller Beitrag

    ich gehe davon aus, dass das eigentlich Fragen sind, welche Dir ein Steuerberater "rechtssicher beantworten kann.

    Und auch nur der darf das in dieser Komplexheit auch. Ich bitte dies künftig zu beachten. Eine eingehende Erstberatung sollte bei Selbständigkeit allemal drin sein.