Reisekosten korrekt berechnen

  • Hallo an alle Forenmitglieder ;)


    Ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung und habe eine Frage.


    Im Juni dieses Jahres habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde direkt danach als Außendienstmitarbeiter übernommen. Seitdem lasse ich mir den Verpflegungsmehraufwand direkt von der Firma erstatten. Dieser wird allerdings immer noch nach der alten Regelung ausgezahlt, die bis zum 31.12.13 gültig war. Diese Erstattung taucht natürlich in der Lohnsteuerbescheinigung auf.

    Für die Ausbildung mache ich Fahrkosten und Verpflegungspauschalen geltend, die nicht von der Firma erstattet wurden. Diese Kosten habe ich unter dem Reiter Werbungskosten - Reisekosten - Einzelne Auswärtstätigkeiten angegeben. Hier habe ich auch Dienstreisen angegeben, wo der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand nicht erstattet hat.


    Folgende Problematik ergibt sich nun.

    Von den Reisekosten welche mir nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden, wird nun der Betrag (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) abgezogen. Muss ich nun alle Dienstreisen unter den Reisekosten angeben, wo ich eine Erstattung durch den Arbeitgeber erhalten habe angeben um die korrekte Erstattung zu erhalten? Im jetzigen Fall werden die Reisekosten, dann zu niedrig angesetzt. Wie gebe ich diese Kosten überhaupt an, wenn diese nach dem alten Satz ausgezahlt wurden?


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Genau, Du musst alle Dir entstandenen Aufwendungen bzw. die insoweit abziehbaren Beträge des Jahres 2017 angeben. Dem sind dann alle im Kalenderjahr steuerfrei erstatteten Beträge zu kürzen.


    Wurde schon oft im Forum erläutert und sollte auch über die erweiterte Forumssuche problemlos nachlesbar sein.


    Ansonsten siehe auch: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Noch eine Frage:


    Was genau gebe ich beim Reiseziel an? Muss ich hier den Kundennamen und die genaue Anschrift der Kunden angeben?


    Oder reicht es, wenn man hier nur das Bundesland angibt?

  • Bundesland reicht definitiv nicht. Überleg mal, z. B. von Thüringen nach Hessen, das kann 1 Meter sein, aber auch 411 km. :S

    Den Kundennamen mußt Du in der Steuererklärung nicht angeben (kannst es aber), aber der Ort muß es schon sein. Bei eventuellen Nachfragen des FA dann entsprechend antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Was genau gebe ich beim Reiseziel an? Muss ich hier den Kundennamen und die genaue Anschrift der Kunden angeben?

    Das wäre sinnvoll.


    Oder reicht es, wenn man hier nur das Bundesland angibt?

    Das nun auf gar keinen Fall.