Hallo an alle Forenmitglieder
Ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung und habe eine Frage.
Im Juni dieses Jahres habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde direkt danach als Außendienstmitarbeiter übernommen. Seitdem lasse ich mir den Verpflegungsmehraufwand direkt von der Firma erstatten. Dieser wird allerdings immer noch nach der alten Regelung ausgezahlt, die bis zum 31.12.13 gültig war. Diese Erstattung taucht natürlich in der Lohnsteuerbescheinigung auf.
Für die Ausbildung mache ich Fahrkosten und Verpflegungspauschalen geltend, die nicht von der Firma erstattet wurden. Diese Kosten habe ich unter dem Reiter Werbungskosten - Reisekosten - Einzelne Auswärtstätigkeiten angegeben. Hier habe ich auch Dienstreisen angegeben, wo der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand nicht erstattet hat.
Folgende Problematik ergibt sich nun.
Von den Reisekosten welche mir nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden, wird nun der Betrag (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) abgezogen. Muss ich nun alle Dienstreisen unter den Reisekosten angeben, wo ich eine Erstattung durch den Arbeitgeber erhalten habe angeben um die korrekte Erstattung zu erhalten? Im jetzigen Fall werden die Reisekosten, dann zu niedrig angesetzt. Wie gebe ich diese Kosten überhaupt an, wenn diese nach dem alten Satz ausgezahlt wurden?
Vielen Dank im Voraus!