Hallo Billy, könnest du mich bitte aufklären. Hier ist immer von Bescheid abholen die Rede. Mit meiner Software kann man nur Bescheiddaten abrufen. der amtliche Bescheid kommt nach wie vor in Papierform mit der Post. Das man den amtlichen Bescheid abrufen kann, soll doch erst noch kommen.
Steuerbescheid - was ist gemeint?
- talberg
- Erledigt
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Hallo Billy, könnest du mich bitte aufklären. Hier ist immer von Bescheid abholen die Rede. Mit meiner Software kann man nur Bescheiddaten abrufen. der amtliche Bescheid kommt nach wie vor in Papierform mit der Post. Das man den amtlichen Bescheid abrufen kann, soll doch erst noch kommen.
Du hast vollkommen Recht, beim elektronischen Bescheid oder ELSTER-Bescheid (oder wie auch immer man ihn nennt) kann man nur einen Teil der Bescheiddaten abholen und er ist nicht identisch mit dem Papierbescheid. Das wissen und unterscheiden die wenigsten Anwender aber und ich stelle es nicht jedes mal klar, sonst müßte ich mir eine tibetanische Gebetsmühle zulegen. Ist ja auch nicht immer nötig, denn ich weiß, was im Programm gemeint ist.
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Vielen Dank Billy, alles klar.
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wobei ich dem TE beipflichten muss
Jetzt ist er TE (ich habe das abgetrennt, da das sonst nur im alten Thread Verwirrung stiften würde).