Berechnungsunterschied bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen führen zur Halbierung des Rückerstattungsbetrages

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Steuererklärung für meine volljährige, voll berufstätige Tochter, für meine Lebensgefährtin und auch für mich mit dem Steuersparbuch erstellt. Dies nutze ich schon seit einigen Jahren. Bei meiner Lebensgefährtin und auch bei mir passten die vom Programm berechneten Beträge genau mit dem des Finanzamtes überein.


    Bei meiner Tochter ist nun einen sehr hohen Unterschied zwischen den vom Programm berechneten Rückerstattungsbetrag und dem vom Finanzamt tatsächlich ermittelten.


    Es geht um die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen.


    Das Programm berechnete 11518€, das Finanzamt aber "nur" 5760€


    Das Programm hat mir keine Fehleingabe angezeigt.


    Begründung des Finanzbeamten:

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.


    Berechnet nun das Programm falsch, oder habe ich einen Fehler gemacht?


    Danke schon mal für die Hilfe, bin echt ratlos ob ich Einspruch einlegen soll oder nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Berechnet nun das Programm falsch, oder habe ich einen Fehler gemacht?

    Insbesondere auch angesichts der Höhe der Differenz würde ich hier auf einen Eingabefehler Deinerseits tippen. Sieht mir nach einer möglicher doppelten Erfassung von Aufwendungen aus oder einer Erfassung an der falschen Stelle. Lässt sich alles beim Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) vermeiden. Die Zahlen solltest Du dann einmal in den Erläuterungen zu Deiner Steuerberechnung im Programm nachvollziehen. Wir können dies ohne Kenntnis aller in diesem Zusammenhang eingegebenen Zahlen bzw. auch bereinigter Screens leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hat mir keine Fehleingabe angezeigt.

    D.h., die Eingaben waren plausibel und zeigten keine offensichtlichen Fehler. Aber das bedeutet nun mal nicht, daß alle Eingaben korrekt waren. Das kannst nur Du selbst beurteilen.

    Also wie miwe4 schon schrieb, alles noch mal prüfen.

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.

    Diese Höchstbeträge sollte das Programm normalerweise auch berücksichtigen.