Dienstwagennutzung wie eintragen in der Wiso-Software

  • Hallo,



    Frage, was und wo trage ich in die Software ein, wenn ich einen Firmenwagen habe, der von der Firma über die Listenpreismethode 1% abgerechnet wird, und bereits in der monatlichen Lohnabrechnung bei mir auftaucht. Muss ich dann überhaupt was eintragen? Oder nur einen Hinweis geben? Sieht ja auch komisch aus, wenn da kein Eintrag unter ´´Wege zur Arbeit´´ steht. Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hallo Billy,


    WISO Steuersparbuch 2018 Programmversion 25.06 und ja ich habe die Suche benutzt, aber nichts passendes gefunden....vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass es keine erste Tätigkeitsstätte gibt, da ich ständig wechselnde Klienten habe, die in ganz Norddeutschland verteilt sind.

    • Offizieller Beitrag

    und ja ich habe die Suche benutzt, aber nichts passendes gefunden....

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben.

  • dass es keine erste Tätigkeitsstätte gibt, da ich ständig wechselnde Klienten habe, die in ganz Norddeutschland verteilt sind.

    Und was willst du dann eintragen? Ohne Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei einem Dienstwagen doch nichts einzutragen (es sei denn, du willst die Werte für die Versteuerung korrigieren).

  • Bei mir liegt der Fall ähnlich. Ich muss allerdings die Kosten für Benzin und Autobahngebühren im Urlaub und an Wochenenden selbst übernehmen. In dem WISO-Film und einer weitergehenden Einlassung auf YouTube wurde allerdings nahegelegt, dass auch diese Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind, weil in der 1%-Regelung beinhaltet.

    Auch ich weiss nicht und rätsele lang, WO ich diese Kosten eintragen könnte, um das durch das Finanzamt zu klären.


    Beste Grüße aus dem hohen Norden8)

  • um das durch das Finanzamt zu klären.

    hat es schon

    (FG Düsseldorf, Urteil v. 04.12.2014, Az.: 12 K 1073/14 E)


    Zitat

    Private und dienstliche Fahrten

    Aber auch die Spritkosten für Privatfahrten sind voll abziehbar, denn sie wurden aufgewendet, um den Sachlohn in Form der privaten Fahrzeugnutzungsmöglichkeit erhalten zu können.

    Das Gericht hält diesen vollständigen Werbungskostenabzug für erforderlich, um eine Ungleichbehandlung von Dienstwagenbesitzern, denen der Arbeitgeber alles zahlt, und Dienstwagenbesitzern, die ihre Benzinkosten selbst zahlen müssen, zu vermeiden. Gleichzeitig hat es allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.


    also Werbungskosten

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir liegt der Fall ähnlich. Ich muss allerdings die Kosten für Benzin und Autobahngebühren im Urlaub und an Wochenenden selbst übernehmen.

    Das Prozedere wurde hier im Forum wirklich schon zig Mal erläutert.


    hat es schon


    (FG Düsseldorf, Urteil v. 04.12.2014, Az.: 12 K 1073/14 E)

    Wobei ich kürzlich irgendwo gelesen habe, dass die FinVerw da mit der Rechtssprechung noch nicht so ganz einverstanden ist. Es könnte also im Einzelfall zu Problemen bei der Anerkennung kommen.

  • dass die FinVerw da mit der Rechtssprechung noch nicht so ganz einverstanden ist.

    kann ich mir vorstellen.

    Privatnutzung Dienstwagen bei 1% Regelung ok. Aber ob das auch Urlaubsreisen in sonnige Gefilde includiert wäre dem "normalen Steuerbürger" der den Sprit für seine Griechenland; - Spanienreise etc. selbst finanzieren muss schwerlich zu vermitteln.