Hallo zusammen,
folgender Wortlaut zu dem Steuerfreibetrag Büsingen am Hochrhein.
Den Büsingern mit Hauptwohnsitz in Büsingen wird ein Freibetrag gewährt, der 30 v.H. des zu versteuernden Einkommens, jedoch nicht mehr als 30 v.H. von 15.338 Euro
Meine Frage ist jetzt wo ich diesen Freibetrag in der Steuererklärung angeben kann.
Im Bereich "Außergewöhnliche Belastung"?
Und was bedeutet dann der Wortlaut "30 v.H. des zu versteuernden Einkommens, jedoch nicht mehr als 30 v.H. von 15.338 Euro "
Gruß Peter