Eigenständige Altersvorsorge/Rentenversicherung

  • Liebe Community,


    ich bin mir nicht sicher ob es nicht schon mal ein ähnliches Thema gab, vermutlich bin ich aber auch zu unerfahren um die richtige Kombination in der Suchfunktion zu finde. Außerdem bin ich nicht sonderlich bewandt was Steuern und Steuererklärungen angeht.


    Wie dem auch sei. Ich hatte für das Beitragsjahr 2017 eine eigenständige »zusätzliche zur gesetzlichen« Rentenversicherung (Fond gebundene, steht zu mindestens im Vertrag). Diese habe ich im Oktober 2017 aufgekündigt, da ein Anbieterwechsel erfolgte. Ich bin mir sicher, das es keinen Unterschied macht, ob ich diese nun eintrage, oder nicht da der Erstattungsbeitrag vermutlich schon durch die gesetzliche Rentenversicherung erreicht wurde.


    Ich bin mir, aber auch unklar wo genau ich dies in Wiso Steuer eintrage. Beziehungsweise unter welchem Punkt in der entsprechenden Maske. Ich mache die Steuererklärung per Interview-Funktion.


    So die eigentliche Frage: Macht es Sinn, diese einzutragen, oder muss ich dies gar aus steuerlichen Gründen, da ich diese aufgekündigt habe und meine Anteile ausgezahlt wurden und wo muss dies dann eingetragen werden? :/

  • Normalerweise dürfte da nichts doppelt erfasst werden. Die Lohnsteuerbescheinigung wird ja in die gleichen Zellen übertragen wie die Meldung der Rentenversicherungsanstalt. Wenn ich dies aber so lese, handelt es sich nicht um die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, sondern um freiwillige Beiträge zu einer weiteren Rentenversicherung (Riester, Rürup). Diese werden - soweit über den Arbeitgeber gezahlt - auch in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt und sind dann auch zu übernehmen. Diese werden dann aber nicht doppelt eingetragen.


    Etwas anderes ist die Rückzahlung von Beiträgen. Diese musst du absetzen von den gezahlten Beiträgen - es gibt immer eine Rubrik „davon erstattet“.

  • Etwas anderes ist die Rückzahlung von Beiträgen. Diese musst du absetzen von den gezahlten Beiträgen - es gibt immer eine Rubrik „davon erstattet“.

    Ich gehe mal davon aus, das es eine Riester-rente ist. Ich kenne mich hier nicht mit den Bezeichnungen aus. Mit dem Arbeitgeber hat dies definitiv nicht zu tun, da ich diese selbstständig, unabhängig, bei der ARAG abgeschlossen hatte.


    Was genau ist mit »Rückzahlung von Beiträgen« gemeint? Ich habe eine Summe-X über einen Zeitraum-Y eingezahlt, wie ein Sparbuch könnte man sagen, nur habe ich dies nicht fortgesetzt und die zusätzliche Altersrente/Versicherung/Vorsorge beendet. Sodass meine eingezahlte Summe-X mir dann ausgezahlt wurde. Nur wo trage ich den eingezahlten Zeitraum 2017 in der Steuererklärung ein - und muss ich geg. Steuern zurückzahlen, dadurch das ich diese aufgekündigt habe. Wenn hier Steuern überhaupt eine Rolle spielen, das weis ich nicht.

  • Sodass meine eingezahlte Summe-X mir dann ausgezahlt wurde.

    Genau das ist doch die Rückzahlung. Und natürlich musst du das angeben, weil unter Umständen der Abzug in den Vorjahren auch betroffen ist (wenn z. B. mehr zurückgezahlt als im laufenden Jahr gezahlt).

  • So richtig verstehe ich das noch nicht. Ich habe eben nochmal das Schreiben der Versicherung gesichtet und würde dies hier einmal als Dateianhang hochladen. Aus Datenschutz Gründen, habe ich alle persönlichen Daten ausgegraut und die Werte abgeändert.


    Der Hinweis-Text am Ende des Dokumentes stellt mich fragend da. Ein negativer Wert ist dort angegeben. Bedeutet dies, das ich das zurückzahlen muss, oder bekomme ich hier noch etwas wieder? Aber wo genau muss ich das nun eintragen, welche Anlage, welches Feld? Ich bin überfragt und so wie es aussieht, kann ich es ja auch nicht einfach weglassen?

  • Das sieht mir eher nach Verlusten aus der Veräusserung von Kapitalanlagen aus und nicht nach Beitragsrückzahlungen. Kannst du über den Abruf über Elster nicht herausfinden, was die Versicherung hier gemeldet hat?

  • Ich schrieb ja bereits, das ich die Versicherung aufgekündigt hatte im Beitragsjahr 2017. Meine Frage war, muss ich dies auch so angegeben in der Steuererklärung und wo muss ich dies machen.


    Die Beitragszahlung, sprich was ich in den Fond eingezahlt habe, hatte ich mit Verlust bereits wiederbekommen. Soweit ich das jetzt verstehe ist der negative Wert, ganz unten im angehängten Dokument, dass was ich noch gelten kann machen, also was ich theoretisch noch von der Steuer zurückbekomme, oder irre ich und muss ich dies zurückzahlen?


    Was ich nur immer noch nicht verstanden habe ist, wo ich dies eintragen muss.


    Zitat


    Kannst du über den Abruf über Elster nicht herausfinden, was die Versicherung hier gemeldet hat?

    Ich weis, ehrlich gesagt nicht was du meinst? Von welchem Belegeabruf ist die Rede? Ich konnte nur die Lohnsteuerbescheinigungen abrufen.

  • Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wie in #6 von babuschka geschrieben! Dort trägst die 312 € als Verlust aus der Veräusserung ein - du bekommst aber nicht da Geld vom Finanzamt zurück, sondern in dieser Höhe wird ein Verlustvortrag gebildet. Wenn du Pech hast und keine anderen Anlagen, die bei Veräusserung hier verrechnet werden können, hilft dir der Verlust dann nicht weiter. Wenn du aber verrechenbare Gewinne hast, mindert der Betrag bei Verrechnung in Höhe deines individuellen Steuersatzes die Steuer.

    • Offizieller Beitrag

    oder irre ich und muss ich dies zurückzahlen?

    Nee, da ist nichts zurück zu zahlen.

    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wie in #6 von babuschka geschrieben! Dort trägst die 312 € als Verlust aus der Veräusserung ein - du bekommst aber nicht da Geld vom Finanzamt zurück, sondern in dieser Höhe wird ein Verlustvortrag gebildet. Wenn du Pech hast und keine anderen Anlagen, die bei Veräusserung hier verrechnet werden können, hilft dir der Verlust dann nicht weiter. Wenn du aber verrechenbare Gewinne hast, mindert der Betrag bei Verrechnung in Höhe deines individuellen Steuersatzes die Steuer.

    Genau. Deshalb trotzdem erst mal eintragen. Schaden tut es keinesfalls und was man hat, das hat man (Verlustvortrag). Egal, ob das dann bei der nächsten Steuererklärung genutzt werden kann.

    Ich weis, ehrlich gesagt nicht was du meinst? Von welchem Belegeabruf ist die Rede? Ich konnte nur die Lohnsteuerbescheinigungen abrufen.

    Ja, und das geht auch über den Belegabruf. Also wenn da keiner von der Versicherung dabei ist, kannst Du das vergessen.