Status: Krankenpfleger, Teilzarbeit mtl. 80 Stunden, pflegt ausschließlich ein und denselben Patienten in dessen Haus in 12 Stundenschichten
jeweils von 8 h - 20 h bzw. 20 h - 8 h. Der Pfleger benutzt eigenen PKW.
Im Arbeitsvertrag ist weder 1. Arbeitsstätte noch Sammelstelle erwähnt. Der Pfleger ist mit den jeweiligen Patienten-Übergabezeiten an die Kollegen mehr als 12 Stunden von seiner Wohnung abwesend.
Frage: Sind Fahrtkosten und Verpflegungs-Mehraufwendungen als Werbungskosten absetzbar? Wer kann mir weiterhelfen. Vielen Dank!