Umsatzsteuervoranmeldung über 6 Monate?

  • Hallo,


    ich bin vom Finanzamt aufgefordert, ab sofort eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Da nun das 2. Quartal quasi vorbei ist, bin ich gerade dabei, die Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen.


    Nun meine Frage. Wenn ich jetzt die 1. Umsatzsteuervoranmeldung für 2018 abgeben, muss ich dann nur die Ein- und Ausgaben vom 2. Quartal angeben oder vom 1. und 2. Quartal, also über 6 Monate?


    Vorab besten Dank und viele Grüße

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Fragst Du das jetzt im ernst?


    Du hast laufend zu buchen. Die USt-Voranmeldungen sind selbstverständlich für jeden Voranmeldungszeitraum gesondert zu erstellen und abzugeben.

  • das sehe ich anders: wenn das FA schreibt: ab 2. Quartal, dann ist auch bei denen das USt-Signal ab 2. Quartal gesetzt. Wenn jetzt noch 1. Quartal abgegeben würde, kommt ein automatischer Brief, dass VA zu spät...


    Ausweg/ mein Tipp: geben Sie 2. Quartal ab mit den Werten 1-6/2018, das hat den Vorteil, dass die Ausgabe der USt 2018 noch in 2018 den Gewinn mindert.


    Oder: Sie rufen einfach beim FA an und fragen, was "ab sofort" bedeutet!

    • Offizieller Beitrag

    Möglichst umgehend eine UStVA für das 1.Quartal abgeben, dann bis zum 10.07. eine zweite UStVA für das 2.Quartal abgeben.

    Das wahrscheinlichste seitens des FA gewünschte Szenario.


    das sehe ich anders: wenn das FA schreibt: ab 2. Quartal, dann ist auch bei denen das USt-Signal ab 2. Quartal gesetzt. Wenn jetzt noch 1. Quartal abgegeben würde, kommt ein automatischer Brief, dass VA zu spät...

    Vielleicht war dies ja schon das nette Schreiben des FA. Oder der TE, der nach seinen Posts ja schon länger unternehmerisch tätig ist, hat in den Vorjahren gewisse Umsatzgrenzen überschritten. Das kann aber nur er wissen, weshalb ich ja schrieb:

    Sichte und sortiere Deine Unterlagen. Du bekommst für alles vom FA entsprechende Aufforderungen.

    Womit der TE anscheinend überfordert ist, warum auch immer. Das FA schickt für alles entsprechende Schreiben/Verwaltungsakte, aus denen sich das Geforderte im Detail ergibt.


    Ausweg/ mein Tipp: geben Sie 2. Quartal ab mit den Werten 1-6/2018,

    Sorry, aber so einen unsinnigen Tipp kann man hier nun wirklich nicht verantworten. Entweder hat der TE das ganze Jahr Umsätze getätigt, dann sind auch entsprechende vollständige VAs abzugeben. Oder aber der TE hat die Tätigkeit im Laufe des Jahres begonnen (Neugründung), dann wären allerdings monatliche VAs abzugeben. Also ist nach den bisherigen, zugegeben wenigen, Sachverhaltsschilderungen des TE von quartalsmäßiger Abgabe auszugehen und die geht dann nur ab dem I. Quartal.


    Aber wie gesagt, der TE muss nur das lesen, was ihm das FA in einem oder mehreren Schreiben mitgeteilt hat.