Kapitalerträge eingeben bei fehlenden Angaben zu Pauschbetrag bzw. Kapitalertragssteuer

  • Hallo!


    Ich mache aktuell meine erste Steuererklärung mit Wiso/Sparbuch und soweit so gut. Nun habe ich folgendes Problem. Von meiner Bank habe ich eine Steuerbescheinigung für Kapitalerträge-depots, welche ich gerne bei Zinsen/Kapitalerträge eingeben möchte. Dieser Kapitalertrag ist recht niedrig ca. 600 Euro und es wurde kein Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13) noch eine Kapitalertragssteuer (Zeile 48) von der Bank ausgegeben. So akzeptiert WISO die Eingabe allerdings nicht. Woran kann das liegen bzw. weshalb sind die Angaben meiner Bank falsch?


    Viele Grüße und vielen Dank :thumbsup::/

  • Die Fehlermeldung habe ich gelesen! Steuerrechtlich verstehe ich allerdings nicht ob es sich hierbei und wann überhaupt um einen "inländischen Kapitalertrag ohne Steuerabzug" handelt oder schlichtweg ein Fehler seitens der Bank begangen wurde.


    Update:

    Also womöglich ist das hier die Fehlerquelle: Und zwar hatte ich bis 2017 noch eine NV-Bescheinigung als Student. Das hat sich allerdings geändert, weil ich im letzten Drittel des Jahres 2017 einer festen Beschäftigung nachgegangen bin. Ich vermute deshalb hat die Bank noch auf die alte NV-Bescheinigung zurückgegriffen und weder einen Pauschbetrag bzw. eine Kapitalertragssteuer angesetzt. Darf ich den Pauschbetrag in Höhe des Kapitalertrages selber ansetzten? Oder muss ich hierzu Rücksprache mit der Bank halten?:(


    Update:

    auch letztere Frage hat sich selber beantwortet, weil Banken einen so genannten Freistellungsauftrag fordern, damit man den Pauschbetrag anrechnen kann.


    So nun zu meiner letzten Frage:

    Kann man den Sparer-Pauschbetrag noch rückwirkend für 2017 einfordern?

    • Offizieller Beitrag

    Du trägst Deine vollständigen Kapitalerträge des Veranlagungszeitraums ein, also die mit Zinsabschlagsteuer und die ohne Zinsabschlagsteuer und gut ist es. Auch das Programm schlägt ja vor, immer alle Kapitalerträge zu erfassen. Wenn dann noch ein Hinweis kommt, alles nochmals überprüfen und ggf. als ok ("ignorieren") bestätigen. Ggf. meldet sich das FA oder holt bei größeren Zweifeln an den erklärten Angaben selber eine Bankenauskunft ein.