Leistungs- oder Lieferdatum

  • Moin,


    Eine Frage wie macht ihr das mit dem Lieferdatum bzw. Leistungsdatum auf der Rechnung, warum ich frage ist ganz einfach ich lade z.b. heute die Daten von Ebay, lasse die Rechnung erstellen und verschicke erst am Montag oder Dienstag.


    Würde der allgemeine Vermerk Liefer Datum entspricht dem Rechnungsdatum reichen oder muss das tatsächliche Datum angegeben werden.




    Viele Grüße

  • Ja - für Dich als Verkäufer ist der Eingang der Zahlung für die EUR relevant (Ist-Versteuerung vorausgesetzt) und der Käufer wird analog dazu auch zu diesem Zeitpunkt seinen Aufwand geltend machen.


    Die Vorsteuer *könnte* er bei bei Rechnungs- und Warenerhalt auch ohne Zahlung abziehen - ist aber aufgrund der etwas komplizierteren Buchung eher unüblich :)

  • die genannte Formulierung (Rechnungsdatum = Leistungsdatum)

    Lieferdatum u. Leistungsdatum sind wie der Name schon sagt, 2 verschieden Daten.

    Lieferdatum gilt für Waren u. Leistungsdatum für Dienstleistungen.

    Auch ist der Rechnungshinweis "Lieferdatum = Rechnungsdatum" lt. FG Hamburg nicht zulässig.


    Fazit:

    Zitat

    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auf Ihren Ausgangsrechnungen zusätzlich zum Rechnungsdatum unbedingt ein separates Liefer- bzw. Leistungsdatum ausdrucken. Falls Ihr Auftragsverwaltungsprogramm das immer noch nicht beherrscht, verlangen Sie vom Hersteller Nachbesserung.

  • Moin,

    @Bautrika:

    Deine Schlußfolgerung kann ich nicht im von Dir zitierten Artikel erkennen.

    Im beschriebenen Fall gab es nur ein Rechnungsdatum.

    Und weiter stand dort:

    Zitat

    Eine Variante wäre, wie auch üblich, die Rechnung mit dem Vermerk zu versehen: “Wenn nicht anders angegeben, entspricht das Lieferdatum dem Rechnungsdatum.”

    Genau diese Variante druckt MB standardmäßig aus und wie ich geschrieben habe, lässt sich das Lieferdatum einfach im Vorgang einstellen.

    Insofern gibt es keinen Grund, beim Hersteller zu reklamieren.

    Relevanz hat das ohnehin "nur" im B2B Geschäft.

  • Es gibt noch eine zugelassene Variante: Das Liefer-/Leistungsdatum liegt im Monat der Rechnungsstellung. Damit hat man die Klippe hier Liefer-/Leistungsdatum = Rechnungsdatum umschifft, denn dies stimmt ja nicht, wenn erst am Folgetag geliefert wird.

  • Es gibt noch eine zugelassene Variante: Das Liefer-/Leistungsdatum liegt im Monat der Rechnungsstellung. Damit hat man die Klippe hier Liefer-/Leistungsdatum = Rechnungsdatum umschifft, denn dies stimmt ja nicht, wenn erst am Folgetag geliefert wird.

    Das mit dem Vermerk "Das Liefer-/Leistungsdatum liegt im Monat der Rechnungsstellung" ist mir auch bekannt, wobei nach kruzem Gepräch mit dem Steuerberater wurde mir erklärt das der folgende Vermerk "


    “Wenn nicht anders angegeben, entspricht das Lieferdatum dem Rechnungsdatum.” auch funktioniert und in Ordnung ist.

  • “Wenn nicht anders angegeben, entspricht das Lieferdatum dem Rechnungsdatum.” auch funktioniert und in Ordnung ist.

    :thumbup:


    das ist es ja, was ich oben im Post # 7 mit dem Unterschied Lieferdatum und Leistungsdatum aufzeigen wollte.

    Bsp.:

    1 Kiste Bananen geliefert, "kann/könnte" der von Mausko erwähnte Pauschalhinweis "Lieferdatum entspricht Rechnungsdatum" durchgehen/akzeptiert werden.

    bei

    500 qm Holzdecke lt. Auftrag vom xx.xx . eingebaut, geht das nicht.

    diese Leistung muß, da sich der "Ausführungszeitraum" über einen längeren Zeitraum hinzieht, mind. Monatsgenau datiert werden. Besser noch Taggenau.

    Bsp. für Rechnungszusatz:

    "Ausführungszeitraum vom : 01.02.18 - 01.04.18"


    Mhm, jetzt wird es akademisch Der Lieferant kann doch den Lieferzeitpunkt nicht taggenau bestimmen..

    :wacko: das hat doch nichts mit "akademisch", eher mit Logistik zu tun (höhere Gewalt in Ferienzeiten mal ausgeklammert)

  • Weil im Falle des TE eben gerade das Lieferdatum nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt!

    ich lade z.b. heute die Daten von Ebay, lasse die Rechnung erstellen und verschicke erst am Montag oder Dienstag.

    Damit liegt das Lieferdatum nach dem Rechnungsdatum und die Formel Rechungsdatum = Lieferdatum ist damit falsch. Der TE muss sogar bei Monatswechsel prüfen, in welchen Monat dann die Umsatzsteuer gehört, falls der Monatswechsel genau dazwischen fällt.

  • Wenn die Ware versendet wird, ist das m. E. das Leistungsdatum

    Ware liefern und Leistung erbringen sind doch 2 verschiedene Dinge!So braucht es z.B. bei einer Abschlagsrechnung überhaupt kein Leistungsdatum, da die Leistung

    noch nicht erbracht ist.


    Egal.


    Von daher ist die Aussage von @nesciens im Post #15 richtig.

    Weil im Falle des TE eben gerade das Lieferdatum nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt!


    Damit liegt das Lieferdatum nach dem Rechnungsdatum

    Und nun stelle dir einmal vor, der TE wäre, wahrscheinlich kein "IST-Versteurer" sondern Bilanzierer und hat nun den Prüfer vor der Tür stehen.:/

  • So um diesem jetzt einen Punkt zu setzen, werden wir in Zukunft kein Versanddatum mehr angeben da alle Rechnungen die wir versenden keine 250.- betragen somit bin ich in Zukunft sicher.


    https://www.djv.de/startseite/…n-jetzt-bis-250-euro.html