Hallo liebe Forengemeinde,
mein Name ist Jule und ich bin neu hier im Forum. Ich habe ein kleine Problem und hoffe, dass mir hier weitergeholfen wird.
Habe vor 3 Jahren mein Studium zur Betriebswirtin abgeschlossen und arbeite seitdem als Angestellte Einkäuferin in einem großen Industrieunternehmen. Dabei erziele ich Einkünfte > 50KEUR pro Jahr. Meine aktuelle Steuerklasse ist die 3. Mein Mann ist aktuell in Elternzeit und hat (außer Elterngeld) keine Einkünfte in Steuerklasse 5.
Um meiner Leidenschaft nachzugehen, möchte ich im OKtober (nebenberuflich) ein Fernstudium als Ökotrophologin (Ernährung) beginnen, dass mit einem Bachelor of Science abschließen würde. Mein Ziel ist es mich nach Abschluss dieses Studiums nebenbei selbstständig zu machen (also quasi 60% Angestellte, 40% selbstständige Ernährungsberaterin).
a) Kann ich die Studiengebühren als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen ? Oder sind das etwa vorweggenommene Betriebsausgaben oder sowas?
b) Ich weiß das das Abflussprinzip gilt. Ich habe verschiedene Ratenzahlungsoptionen. Ich könnte zum Beispiel die ganzen Studiengebühren dieses Jahr zahlen oder zweijährig oder monatlich etc....
In diesem Zusammenhang: Da mein Ehemann nächstes Jahr wieder mehr verdient könnten wir die Steuerklassenkombination 4/4 wählen. Wäre es für mich vorteilhaft zuerst in die Steuerklasse 4 zu wechseln, bevor ich den "Hauptbrocken" der Studiengebühren zahle? oder gilt bei der gemeinsamen Veranlagung sowieso ein "gemeinsamer Steuersatz" für meine Werbungskosten?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Viele Liebe Grpße
Jule