Erfreulicherweise kann ich mit dem HV auch die Steuerbescheinigung nach § 35 Abs. 3 EStG (für haushaltsnahe Leistungen bzw. Handwerkerrechnungen) erstellen.
Eine solche Bescheinigung steht aber nur demjenigen Eigentümer zu, der auch selbst in der ETW wohnt (ausserhalb eines Haushalts liegende Leistungen sind ja nicht begünstigt).
Mein "Problem" nun ist, dass von den 5 Wohnungen in unserer Gemeinschaft nur eine Wohnung von einem Eigentümer bewohnt ist. Alle anderen sind vermietet. Also steht eigentlich nur ihm eine entsprechende Steuerbescheinigung zu. Im Programm kann ich aber leider nicht eintragen bzw. zuordnen, dass die Steuerbescheinigung nur für einen bestimmten Eigentümer erstellt wird. Nach Eingabe der Grunddaten bei der betr. Handwerkerrechnung zu § 35a EStG erfolgt nämlich automatisch die Aufteilung auf alle Eigentümer und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Haushalt in der WEG haben oder nicht. Ebenso wird dann automatisch auch für alle diese Steuerbescheinigung erstellt.
Natürlich müsste ich diese dann den nicht berechtigten Eigentümern auch nicht zustellen. Aber mir wäre eine klare, rechtlich einwandfreie Erstellung dieser Steuerbescheinigung lieber. Letztes Jahr ist es mir leider passiert, dass versehentlich auch die Bescheinigungen für die nicht berechtigten Eigentümer versendet wurden.
Hat jemand eine Idee oder habe ich da etwa eine mögliche Einstellung im Programm übersehen?
Dank vorweg.
mfg
Willi