Wie Rechnungskorrektur (Umsatzsteuer von 19% auf 7%) für vergangene Jahre buchen?

  • Liebe Forumsintelligenz, ich habe hier ein - für mich - bisher unlösbares Problem:

    Sachlage: Ich arbeite für ein Unternehmen auf Rechnung. Seit 2012 mit 7% Umsatzsteuer, davor mit 19%.
    Jetzt hat dieses Unternehmen alle Rechnungen der Jahre 2005 bis 2011 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% geprüft/prüfen lassen (mich betreffen nur die Jahre 2010 und 2011).
    Rechtlich ist das wohl alles sauber und möglich, jedenfalls muss ich eine (vereinfachte) Rechnungskorrektur mit eben 7% anfertigen. Vereinfacht bedeutet, ich muss im aktuellen Quartal
    diese Korrektur mit einpflegen, muss also nicht die Rechnungen der Jahre 2010 und 2011 anfassen. Das Unternehmen hat da immerhin relativ gut vorgearbeitet und die betreffenden Rechnungen
    und Beträge aufgelistet und für mich eine Abtretungserklärung ans FA vorbereitet.
    Die Frage ist nun, wie verbuche ich das?
    Ich muss im Prinzip die Gesamtsumme der Rechnungen aus den beiden Jahren, ich sage mal fiktiv eine Summe von 10000 € , also neu mit 7% stellen und gleichzeitig eine Gutschrift mit 19% erstellen.
    Die dadurch enstehende Differenz ist dann der Betrag, der als Rückzahlung vom FA erstattet wird.

    Die Frage ist nun, ist das so richtig bzw. wie ist die korrekte Vorgehensweise?
    Ich war deswegen schon bei meinem zuständigen FA, aber wie ich das bei mir in Mein Büro verbuche konnten die mir auch nicht sagen...

    Ich danke vorab für jeden Tipp!

  • Moin,


    wenn Du das so mit dem FA abgestimmt hast, würde ich so vergehen: wie Du ja schon angedacht hast, die betreffenden Rechnungen stornieren und neu stellen. Ob Du das "in Summe" machst oder pro Rechnung, ist "Geschmackssache" - ich würde zu den einzelnen Buchung tendieren, da das besser nachvollziehbar ist.

    Da ja kein Geldfluß stattfindet, würde ich das Guthaben der USt mit eigentlich zu zahlenden Kundenguthaben verrechnen. Wie buchst Du denn "normalerweise" Zahlungen vom/an den Kunden ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Naja das mit den betreffenden Rechnungen stornieren geht ja nicht, da sie ja aus den Jahren 2010 und 2011 stammen (und ich zudem in dieser Zeit noch einen Steuerberater hatte welcher meine Buchführung erledigte, ich es also nicht in MB machen könnte, da ich das erst seit 2013 selbst erledige).

    Mir geht es halt darum wie ich das jetzt korrekt verbuche , damit am Ende die Differenz (der Umsatzsteuerbeträge) als Guthaben rauskommt.

    Ich habe es jetzt mal probiert eine Rechnung zu erstellen mit 7% und für diese Rechnung eine Gutschrift mit 19%. Nur scheint das nicht zu funktionieren, denn die Umsatzsteuer aus der Rechnung (7%) und aus der Gutschrift (19%) werden dabei beide als Guthaben ausgewiesen (ich habe das dann mal über die Umsatzsteuervoranmeldungsberechnung ausprobiert). Aber es müsste ja nur die Differenz aus 19% Ust. - 7% Ust. rauskommen.


    Beispiel mit fiktiven Zahlen:
    Rechnung über 10000 € mit 7% Ust. = 10700 €

    Gutschrift über 10000 € mit 19% Ust. = 11900 €

    müsste eine Ust.-Gutschrift über 1200 € ergeben. Klappt aber nicht, es kommen 2600 € raus

    • Offizieller Beitrag

    Rechnungen stornieren geht ja nicht, da sie ja aus den Jahren 2010 und 2011 stammen

    Du bist sicher, dass da bei Dir noch etwas zu ändern ist? Wie sieht es denn mit Festsetzungsverjährung aus? Ich glaube kaum, dass Dein FA da außerhalb der Verjährungsfristen etwas bei Deinen Festsetzungen macht. Wäre m.E. auch falsch und ermessensfehlerhaft. Die Festsetzungsfristen sind bindend und werden auch durch die EuGH-Rechtssprechung bzw. deren Übernahme nicht ausgehebelt.


    Rechnungsberichtigung bei unrichtigem Steuerausweis: Rückwirkung auch bei länger zurückliegenden Sachverhalten? - FG Münster, Urteil vom 25.9.2014 (veröffentlicht am 15.4.2017), 5 K 1766/14 U (rkr.) - Quelle beck.de


    und ich zudem in dieser Zeit noch einen Steuerberater hatte welcher meine Buchführung erledigte

    Der wird doch sicherlich auch den maßgeblichen USt-Satz geprüft haben. Ein Kunde kann doch nicht für Dich entscheiden, welcher USt-Satz anzuwenden ist. Das hast eben nur Du bzw. auch Dein Steuerberater zu prüfen.

  • Ja, ich zitiere das Schreiben meines Kunden:
    laut §14 Abs. 1 UStG können Rechnungen jederzeit korrigiert werden, wenn "...für die steuerpflichtigen Leistungen, eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde..." Das FA lässt in solchen Fällen eine Berichtigung für den laufenden Voranmeldungszeitraum zu, in der die Rechnungen geändert wurden. ($17 Abs. 1 Satz 7 UStG)


    Ich muss dazu sagen, dass es sich bei dem Kunden um ein großes öffentliches Unternehmen handelt, also das ist wohl schon alles korrekt so. Die haben halt mal wieder was gefunden wo sie zusätzlich Geld holen können...


    Es gab wohl vor ein paar Jahren mal ein Urteilsspruch, wo diese Leistungen (welche ich für den Kunden erbringe) mit 7% USt. abzurechnen sind. Früher wurde das mit 19% gemacht und keiner hat sich beschwert.


    Das nur mal zu Erklärung.

  • ja genau ...

    Ich habe alle betreffenden Rechnungen zusammengefasst (wurde mir der Einfachheit halber sowohl vom Kunden als auch vom FA so empfohlen) und dafür eine Rechnung mit 7% erstellt. Dann eine Gutschrift auf diese Rechnung aber dann mit 19%, um eben auf die Differenz zu kommen. Haut dann in der USt. Voranmeldung aber nicht hin.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich zitiere das Schreiben meines Kunden:
    laut §14 Abs. 1 UStG können Rechnungen jederzeit korrigiert werden, wenn "...für die steuerpflichtigen Leistungen, eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde..." Das FA lässt in solchen Fällen eine Berichtigung für den laufenden Voranmeldungszeitraum zu, in der die Rechnungen geändert wurden. ($17 Abs. 1 Satz 7 UStG)

    Steht ja fast wörtlich auch so in dem von mir verlinkten Beitrag. Ich war von einer angedachten Rückwirkung bei Dir ausgegangen.


    Dennoch würde ich mich insoweit steuerlich beraten lassen. Denn wenn ich das hier so lese, kann es da auch wieder formale Fehler geben, die Probleme nach sich ziehen:


    Rückwirkung bei der Rechnungsberichtigung auf den Vorsteuerabzug vom EuGH und BFH bestätigt - Quelle: Rödl & Partner

    Rechnungsberichtigung bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer - Quelle: haufe.de


    Ich würde also wirklich einen Steuerberater zu Rate ziehen hinsichtlich des Prozederes. Und in jedem Fall muss vorher die Zusage/Bestätigung seitens Deines Finanzamtes auf Deinen schriftlichen Antrag vorliegen.


    Hier dann noch eine tolle Lektüre für alle bereiche des Umsatzsteuerrechts (natürlich auch zu §§ 14, 14c, 17 UStG): UStAE - Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2018-07-17.pdf

  • Grundsätzlich ist das ja alles geklärt, Kunde hat mit dem FA das besprochen und ok eingeholt, hat für mich und die anderen betreffenden Leistungserbringer auch eine Abtretungsbecheinigung etc. vorbereitet. Nur was mir halt niemand (weder die Steuerabteilung des Kunden, noch FA) sagen kann, ist wie ich das korrekt in "Mein Büro" verbuche.
    Kurz gesagt, WAS ich machen muss weiß ich, nur eben nicht WIE

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist das ja alles geklärt, Kunde hat mit dem FA das besprochen und ok eingeholt, hat für mich und die anderen betreffenden Leistungserbringer auch eine Abtretungsbecheinigung etc. vorbereitet.

    Du hast die verlinkten Beiträge gelesen? Du musst einen Antrag bei Deinem FA stellen und das von Deinem FA bestätigen lassen. So ist das Prozedere.

  • Ja habe ich.
    Aso der Antrag ist quasi von mir, wurde nur eben schon vom Kunden dementsprechend ausgefüllt und unterzeichnet. Ich musste nur noch selbst Datum und Unterschrift drunter setzen und ans FA schicken.

    • Offizieller Beitrag

    Das hättest Du aber auch gleich schreiben können. Denn ohne das hättest Du Dir die gesamte Arbeit sparen können.


    Rechnung über 10000 € mit 7% Ust. = 10700 €

    Gutschrift über 10000 € mit 19% Ust. = 11900 €

    müsste eine Ust.-Gutschrift über 1200 € ergeben. Klappt aber nicht, es kommen 2600 € raus

    Ich verstehe nur diese Rechnung nicht. Dein Kunde hat doch nach wie vor 11.900€ gezahlt. Oder erstattest Du ihm, neben der Rechnungsberichtigung, auch noch 1.200€? ?(


    Ansonsten bleibt der Bruttobetrag, aus dem die USt herauszurechnen ist doch immer 11.900€.

  • Ja, er hat den vollen Betrag mit 19% Ust. bezahlt, will nun aber rückwirkend die Rechnungen auf 7% korrigiert haben. Die Differenz aus eben 19% und 7% gibt es demnach vom FA als Erstattung zurück. Damit der Vorgang für mich einfacher ist und das FA die Erstattung direkt an den Kunden erstattet gibt es eben die Abtretungserklärung von mir ans FA.
    Wie gesagt, das ist soweit alles klar, nur habe ich das Problem wie ich diesen Vorgang bei mir verbuche, damit die Differnez in meiner Ust.-Voranmeldung ausgewiesen wird.

  • Beispiel mit fiktiven Zahlen:
    Rechnung über 10000 € mit 7% Ust. = 10700 €

    Gutschrift über 10000 € mit 19% Ust. = 11900 €

    müsste eine Ust.-Gutschrift über 1200 € ergeben. Klappt aber nicht, es kommen 2600 € raus

    Hallo swefro,

    ich wette Du hast folgenden Anwendungsfehler gemacht. Du hast zwar die Dokumentvorlage Gutschrift verwendet, aber in der Gutschrift hast Du kein Minuszeichen vor die Menge (oder in Deinem Fall besser dem Betrag) gesetzt. Die Dokumentvorlage ändert im Programm nichts an der Buchungssystematik, soll heißen eine Rechnung (auch wenn die Vorlage Gutschrift heißt) ist für WISO Mein Büro IMMER eine Einnahme. Erst durch das Ändern des Vorzeichens wird Soll und Haben vertauscht ( = negative Einnahme) und somit korrekt gebucht. Eigenartigerweise steht der Endbetrag (bei mir) trotzdem im Plus, aber in der Buchungsliste kannst Du es erkennen (siehe Sceenshot). Dann sollte es funktionieren.



  • Überragend! :thumbsup:
    Das scheint es gewesen zu sein, jetzt scheint es mir zumindest alles korrekt zu sein.
    Hab vielen Dank! :thumbup::thumbup::thumbup:

  • Wenn man von der Ursprungsrechnung eine Gutschrift/Stornierung erstellt sollte der Betrag automatisch im Minus stehen.

    Wir haben uns angewöhnt immer von der Ursprungsrechnung aus die Gutschrift/Stornierung zu erstellen (Rechtsklick Menü "Rechnung stornieren / Gutschrift zu Rechnung erstellen"), dann passiert der Fehler erst gar nicht.

    Gerade am Anfang mit der Software ist uns das nämlich leider auch passiert.