Wie Skontoerträge bei Wareneingang buchen?

  • Hallo,

    ich möchte in der Einnahmen-Überschussrechnung 2017 (Wiso Steuersparbuch 2018) einen Wareneingang mit Hilfe eine Splitbuchung erfassen. Bei der Rechnung wurden 15,35 € Skonto abgezogen, die ich ebenfalls buchen will. Nur wie? Das Programm lässt beim Konto 3736 (SKR03) keinen Minuswert zu und lässt beim Erfassen auch keinen Wechsel zu einer Habenbuchung zu. Eine Splittung beim Geldkonto geht auch nicht. Wie bitte kann man einen Skontoertrag erfassen?


    Um unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, nein, ich möchte den Skonto nicht direkt vom Wareneingang abziehen, da ich die unskontierten Werte für die Überprüfung einiger Bonusvereinbarungen zum Jahresende brauche.


    Das Problem hat sicherlich schon jemand gehabt. Es wäre schön, wenn jemand einen Lösungsansatz hätte. Danke schon einmal.

  • hallo auch

    nein, ich möchte den Skonto nicht direkt vom Wareneingang abziehen,

    wird es ja auch nicht, weil Wareneingang 3400 und erh. Skonti 3736 sind.


    Da der Kontenrahmen im Steuer:Sparbuch keine Kreditoren o. Verbindlichkeiten kennt, könnte evtl. ein Verrechnungskonto z.Bsp. 1370 herangezogen werden.

    Dann buchst Du (freie Buchung) Wareneingang 3400 S an 1370 H

    Bei Zahlung der Ware auch "freie Buchung" 1370 S (Lieferant) Habenkonto wird gesplittet an Bank 1200 (Betrag der an den Lieferanten geht und 3736 Skontobetrag.

    Somit ist das Verrechnungskonto (virtueller Lieferant) ausgeglichen.

  • Hallo und danke für die Antwort.


    Das würde aber den Buchungsaufwand deutlich vergrößern. Normalerweise buche ich bei einer 4/3-Rechnung ja gegen das jeweilige Geldkonto. Wenn ich ein Verrechnungskonto dazwischenschalte, dann muss ich jede skontierte Waren- und RHB-Bewegung ja zweimal anpacken. Bei 400 - 600 betroffenen Rechnungen wäre das ein enormer Mehraufwand.


    Wenn ich das so sehe, dann wird es generell auf eine frei Buchung mit Waren-, Bezugskosten-, Vorsteuerbuchung im Soll und Bank- und Skontobuchung im Haben hinauslaufen, wenn es keine elegantere Lösung dafür gibt. Das kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, denn ich werde ja nicht der einzige sein, der Skontoerträge direkt buchen will.

  • Debitoren bucht, ist es aufwändiger!


    Oder Sie buchen einfach den vollen Betrag als Einnahme und die Differenz über Geldtransit und dann auf Skonto!

    Ich denke Sie haben hier etwas Missverstanden.

    Weiklaus möchte eine offene Rechnung (also eine Verbindlichkeit) an einen Lieferanten Kreditor begleichen. Das wäre folglich ein Aufwand und keine Einnahme.

  • Ich dachte, ich hätte mich etwas klarer ausgedrückt was mein Problem ist. Mein Fehler.


    Also, die 4/3-Rechnung zielt ja auf die Geldbewegung, also die Einnahme bzw. die Ausgabe ab. Entsprechend macht es Sinn, wenn der zur Geldbewegung dazugehörige Beleg mit der entsprechenden Zahlung erfasst wird. Die 10-Tage-Regel beim Jahreswechsel lassen wir mal außer Acht.


    Folgender Beleg als Beispiel für etwa 400 ähnliche:


    Einkauf von Waren und Material zuzüglich Versandkosten und Vorsteuer, bezahlt unter Skontoabzug durch die Bank. Rechnungsdatum 13.01., Zahldatum 18.01.. Brutto-Rechnungssumme vor Skonto: 600,83€


    Meine Buchung wäre am 18.01. mit der Buchung analog Kontoauszug:


    Ware 450,00 €

    RHB-Stoffe 50,00 €

    Bezugskosten 4,90 €

    Vorsteuer 93,08€


    an


    Bank 582,98 €

    Skontoerträge 19 % 15,00 € ( -> Und diese Buchung hier bekomme ich nicht hin!)


    Damit ist die Geldbewegung gebucht, der Aufwand ist gebucht, mein Warenkonto hat den unskontierten Wert für meine Bonuskontrolle. Beim Buchen mit dem Kontoauszug der Bank habe ich über den fortgeschriebenen Saldo auch die Kontrolle, dass ich alle Bewegungen erfasst und zumindestens keinen Wertfehler gebucht habe.


    Die Hilfskrücke über ein Verrechnungskonto würde zwar funktionieren, der Buchungs- und Abstimmungsaufwand würde sich dadurch aber deutlich erhöhen und die Gefahr von Fehlbuchungen würde steigen.


    Im Großen und Ganzen würde es helfen, wenn die Aufwandserfassungsmaske einen Negativwert (also eine Minus-Soll-Buchung) erlauben würde, das Drehen eines Kontos zu einer Habenbuchung zulassen würde, oder es (als schlechteste der Alternativen) analog zum Kassenbuch ein Bankbuch gäbe, innerhalb dessen man frei buchen könnte.

  • Also diese Buchung geht überhaupt nicht - denn Soll und Haben sind ungleich! Rechnen sollte man schon, bevor man Buchungssätze konstruiert. Der Buchungssatz geht nur auf, wenn du auf der Habenseite das Skonto mit einbeziehst.


    Bei mir sieht der Buchungssatz so aus:

    Ware 450,00

    RHB-Stoffe 50,00

    Bezugskosten 4,90

    Skonto - 15,00 --> Basis für Vorsteuer 489,90 Euro

    Vorsteuer 93,08

    an Bank 582,98


    Dann wirst du auch buchen können.

  • Was soll bitte an meinem Buchungssatz nicht stimmen?

    Soll- und Habenseite haben eine Summe von jeweils 597,98€. Vier Konten im Soll, zwei im Haben.

    Der Vorsteuerbetrag ist um die Steuer im Skontoertrag bereits korrigiert.


    Und wenn du mir verrätst, wie ich die minus 15 € Skonto bei einer Aufwandserfassung buchen kann, dann wäre auch mein Problem gelöst. Aber bisher darf ich keinen negativen Betrag bei einer Splitbuchung eintragen.

  • Was soll bitte an meinem Buchungssatz nicht stimmen?

    Soll- und Habenseite haben eine Summe von jeweils 597,98€. Vier Konten im Soll, zwei im Haben.

    Ganz einfach: du ziehst die Vorsteuer aus dem Skonto zweimal und damit stimmt die Summe nicht.

    Zum anderen - wie Bautroika richtig anmerkt - du kannst nur entweder im Soll oder im Haben splitten - beide Seiten geht nicht.

  • OK.

    Ware netto 450,00€, RHB-Stoffe netto 50,00€, Bezugskosten netto 4,90€ = Gesamtnetto 504,90€, Umsatzsteuer darauf 95,93 € = Gesamtbruttorechnungsbetrag 600,83 €. Einverstanden?


    3 % Skonto aus Nettowarenwert = - 15 € netto, darauf 19% USt = - 2,85 €. Ergibt eine abziehbare Vorsteuer i. H. v. 93,08 €. Also, wo bitte habe ich die Vorsteuer doppelt abgezogen? Das ist aber auch nicht mein Problem.



    Dass ich die Habenbuchung nicht splitten kann ist ja gerade das Problem. Ich kann aktuell ja nur gegen das Bankkonto buchen. Das heißt, dass ich den Skontoertrag nicht im Haben ansprechen kann. Bleibt also nur eine Sollerfassung in der Splittbuchung. Hier müsste ich den Skonto als Negativbetrag eingeben, was das Programm aber auch nicht zulässt.


    Also noch einmal mein eigentliches Problem:


    Wie erfasse ich bei einer Wareneingangsrechnung, die ich unter Abzug von Skonto über die Bank bezahle, die Skontoerträge?

    Ohne Hilfskrücke über Verrechnungskonto und ohne den Skonto direkt mit dem Wareneingang zu saldieren.

    • Offizieller Beitrag

    ?? und warum

    ich ziehe Skonti gundsätzlich vom Rechnungsendbetrag ab und das wären in Deinem Fall

    Skonto von Porto/Bezugskosten? Doch wohl kaum, oder? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Na sicher doch.


    Das sind auch Aufwandskosten

    Skontierfähig ja, aber kein vernünftig kalkulierender Unternehmer wird es so machen. Einfach einmal die Rechnungen insoweit anschauen. Oder einmal eine Probebestellung bei einem Online-Shop mit Vorabzahlung und Skonto anlegen.

  • an


    Bank 582,98 €

    Skontoerträge 19 % 15,00 € ( -> Und diese Buchung hier bekomme ich nicht hin!)

    Damit ziehst du die Vorsteuer ein zweites Mal!



    Skontierfähig ja, aber kein vernünftig kalkulierender Unternehmer wird es so machen.

    Da streiten sich die Gelehrten gehörig. Denn das Skonto ist ja ein Zugeständnis des Lieferanten an den Kunden, ersparte Zinsen zu teilen. Und diese ersparten Zinsen werden auf den gesamten Rechnungsbetrag gerechnet, nicht nur auf Waren etc. Wenn ich meine Forderungen finanziere (über Bank, Abtretung etc.), muss ich den gesamten Betrag verzinsen! Also auch Skonto auf den Rechnungsbetrag - es sei denn, der Lieferant hat im Vertrag ausdrücklich auf die Ausnahme hingewiesen (rechtlich gesehen).

    • Offizieller Beitrag
    Skontierfähig ja, aber kein vernünftig kalkulierender Unternehmer wird es so machen.
    Da streiten sich die Gelehrten gehörig. Denn das Skonto ist ja ein Zugeständnis des Lieferanten an den Kunden, ersparte Zinsen zu teilen. Und diese ersparten Zinsen werden auf den gesamten Rechnungsbetrag gerechnet, nicht nur auf Waren etc. Wenn ich meine Forderungen finanziere (über Bank, Abtretung etc.), muss ich den gesamten Betrag verzinsen! Also auch Skonto auf den Rechnungsbetrag - es sei denn, der Lieferant hat im Vertrag ausdrücklich auf die Ausnahme hingewiesen (rechtlich gesehen).

    Da gibt es ja nichts zu streiten. Es gibt nur eben kein Regelung. Und da insoweit nun einmal keine gesetzliche Regelung mehr besteht, ist das immer eine Sache der vertraglichen Vereinbarung. Und da wird kein vernünftig kalkulierender Unternehmer Skonto auf Porto-/Frachtkosten etc. übernehmen. Oder er kalkuliert das vorab ein und haut es auf den Preis drauf. Aber in jedem Fall muss sich das immer explizit aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

  • Zur Erklärung:

    Skonto wird aufgrund des Vertrages nur aus dem Nettowarenwert gezogen und vom Verkäufer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Dazu kommt, dass der Verkäufer die Rechnung durch Bankeinzug ausgleicht. Ich überweise nicht, der Verkäufer zieht entsprechend ein. Damit hat es sich erledigt, ob Bezugskosten skontiert werden oder nicht.


    Die 15,00 € sind der Nettoskonto auf den Warenwert, der als Habenbuchung im Saldo die Aufwandsposition mindert weil ich im Soll ja keine Minusbeträge erfassen kann. Im Soll wurde die Vorsteuer bereits um den Vorsteueranteil aus dem Skonto bereinigt. Also entspricht die Vorsteuer im Buchungssatz bereits dem geminderten Betrag. Ich ziehe also nicht zweimal ab, ich vermindere die ursprüngliche Vorsteuer um den Anteil aus dem Skonto.


    Aber mal ganz ehrlich, die ganze Diskussion um meinen Musterbuchungssatz hilft bei der Nutzungsproblematik der Software kein Stück.


    Achja, es gibt keine Aufwandskosten. Es gibt Aufwand im externen Rechnungswesen und es gibt Kosten im internen Rechnungswesen. Wenn beide deckungsgleich (aufwandsgleich) sind spricht man von Grundkosten. Die Kosten- und Leistungsrechnung hat mit einer 4/3-Rechnung aber nichts am Hut. Und bevor wieder Diskussionen aufkommen, ich unterrichte Kosten- und Leistungsrechnung bei der Ausbildung der Bilanzbuchhalter an der IHK. Außerdem bin ich sein 1994 selbst Bilanzbuchhalter. Ich habe also keine Probleme mit dem Erstellen von Buchungssätzen, ich habe ein Anwendungsproblem mit der Software.


    Nachdem es aber keine Lösung zu geben scheint werde ich leider doch den Skonto direkt vom Wareneingang bzw. vom RHB-Eingang abziehen und mich der Bonusproblematik am Jahresende widmen.


    An dieser Stelle allen Mitschreiberinnen und Mitschreibern vielen Dank für die Mühen.