Hallo,
ich habe einige Fragen zur Buchung eines Warenverkaufs an einen Schweizer Kunden.
Ein Kunde aus einem Drittland kann sich von mir die deutsche Umsatzsteuer erstatten lassen, wenn er die "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr", kurz "Ausfuhrkassenzettel" vom Zoll abgestempelt an mich zurück schickt.
Dabei darf ich auf der Rechnung nicht die Umsatzsteuer ausweisen, da ich sonst auch bei Vorliegen des Ausfuhrkassenzettels dem FA die Umsatzsteuer schulde.
Nachzulesen hier unter 2. auf Seite 5:
https://www.bundesfinanzminist…rdruckmuster-anlage-1.pdf
Eine Brutto-Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer kommt für den Kunden allerdings nicht in Frage, da sonst seine (Schweizer) Einfuhrumsatzsteuer höher ausfällt.
Nach Widersprüchlichen Aussagen von Zollamt, FA und Handwerkskammer, habe ich nun eine Aussage von einem FA-USt-Prüfer:
Sein Rat: Nettorechnung ausstellen und Kaution in Höhe der potentiellen Umsatzsteuer einbehalten, welche nach Rücksendung des Ausfuhrkassenzettels erstattet werden kann.
Der Kunde war schon da und hat sich für den Kauf entschieden. Nun möchte er nicht bar zahlen sondern vor Abholung der Ware überweisen.
So, nun zur eigentlichen Frage:
Wie erstelle ich eine Rechnung über die Kaution? Beziehungsweise welches abweichende Erlöskonto bei MwSt-frei in der "Rechnung erstellen"-Maske (Erweitert) in MB wähle ich da aus?
Bsp.:
1. Netto-Rechnung über 1000 € (Umsatzsteuerfrei nach §4, Nr.1a UStG)
2. Netto-Rechnung 190 € (Umsatzsteuerfrei nach ...? Welches Erlöskonto?)
Rechnung 2 würde ich dann nach Rücksendung des Ausfuhrkassenzettels stornieren und den Betrag erstatten.
Oder gibt es einen ganz anderen Weg?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!