Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass bereits einer von euch dies erfolgreich gelöst hat.
Lohnsteuer: 2014
SW: steuer:Start 2015
Problemstellung:
An welcher Stelle in der LST-Abrechnung gebe ich Werbungskosten wie z.B. Fahrkosten, Studiengebühren etc. an. Es handelt sich hierbei um ein Zweitstudium, dh. die Kosten sind als Werbungskosten zu erfassen und nicht als Sonderausgaben. (Werbungskosten sind nicht auf 6000€ gedeckelt und können als Verlustvortrag ins Folgejahr übernommen werden.)
Folgende Lösungsansätze hatte ich bereits:
#1: Eintrag unter "Allgemeine Ausgaben \ Ausbildungkosten"
Dies führt dazu, dass die Kosten als Sonderausgaben erkannt werden mit obigem Problem.
#2: Eintrag unter "Löhne, Gehälter, Pensionen und Ersatzleistungen \ Ausgaben zu Löhnen und Gehältern"
Dies Kosten werden als Werbungskosten anerkannt, die Fahrkosten werden hier allerdings gleichzeitg eine regelmäßigen Arbeitsstätte zugeordnet. Dies führt dazu, dass Entfernungskilometer (0,30€/km Entfernung) angesetzt wird und nicht die Fahrtkilometer (0,30€/km gefahrener Kilometer).
Eine weitere Option zu Eintragung der Kosten sehe ich nicht, ein Eintrag in die offiziellen Finanzamt Formulare bzw. per Elster führt übrigens genau zum gleichen Problem.
Ich bitte um keine steuerrechtliche Grundsatzdiskussion des Allgemeinen Themas Zweitstudium etc. , sondern um "kreative Ideen" zur Lösung bzw. einen pragmatischen Weg. Wers trotzdem nicht glaubt, kann sich gerne einlesen: siehe BFH 09.02.2012 VI R44/10 ... gilt auch für praktische Teil der Ausbildung siehe BFH 16.01.2013 VI R 14/12.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Es grüßt ein weiterer Paragraph