Hallo Verwalterfreunde,
ich bräuchte mal einen Hinweis, vielleicht übersehe ich etwas....
Folgender Sachverhalt:
* A besitzt eine Wohnung im Objekt von 01-03/2017, verkauft dann an B. Der besitzt die Wohnung 03-12/2017.
* In 11/2017 findet eine Modernisierung statt, Kosten 20.000 Euro. Sind natürlich nicht umlagefähige Kosten, sprich müssen die Eigentümer tragen.
* ich verbuche die Zahlung von 20.000 Euro im Monat 12 und hinterlege im Feld "Gültigkeitszeitraum" 10-12/2017, dort wurde die Leistung erbracht und erfolgte die Zahlung.
Bei der Hausgeldabrechnung jedoch wird nun auch dem A ein Viertel der Kosten angerechnet, dies stellt für ihn dann in der Abrechnung einen Kostenblock dar.
Laut Steuererklärungsprogramm (auch von WISO) darf er aber keine Kosten geltend machen, die NACH dem Verkaufzeitpunkt angefallen sind.
(er ist Vermieter, daher wären das für ihn Werbungskosten)
Zitat von WISO Steuer 2018 HilfetextEinnahmen und Ausgaben sind nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie als Einnahmen und Ausgaben für die Vermietung auch nur diejenigen eintragen, die tatsächlich mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. Einnahmen und Ausgaben, die nach dem Datum der Veräußerung oder im Rahmen der Veräußerung anfallen, gehören in der Regel nicht mehr zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese sind dem Veräußerungsvorgang zuzuordnen. Die Finanzämter achten insbesondere auf Kosten wie z. B. Erhaltungsaufwendungen, die sachlich der Erhöhung des Veräußerungserlöses dienen.
Somit ist mir der Sinn des Feldes "Gültigkeitszeitraum" bei Ausgaben nicht klar - das kann doch nicht nur Nebenkosten betreffen, welche auf Mieter verbucht werden können (denn die müssen ja wirklich je nach Mietzeitraum abgerechnet werden) - das muss doch auch für Eigentümer gelten, die nicht das volle Jahr als Eigentümer vermerkt sind.
Wie seht ihr das ?