Feststellung Verlustvortrag, aber WISO Steuersparbuch setzt Haken bei Einkommenssteuererklärung

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mittels WISO Steuersparbuch 2012 eine Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrags anfertigen.
    Nun setzt das Programm aber (scheinbar) automatisch einen Haken bei "Einkommenssteuererklärung" im Mantelbogen.
    Sollte mir das Sorgen bereiten, oder ist das normal?

  • Und was sagen Programm bzw. Steuerberechnung nebst Erläuterungen zum Gesamtbetrag der Einkünfte aus?

    In diesem Beispieljahr grob:

    Gesamtbetrag der Einkünfte: - 200 €

    Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen: -1300 €

    Also auf jeden Fall negativ.


    Zitat


    Das Programm setzt entsprechend Deinen Eingaben die notwendigen Häkchen. Die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ohne Einkommensteuererklärung gibt es nicht.


    Ok, genau das war die Frage, danke. Jetzt ist es ja so, dass die Frist für Einkommensteuererklärung vier Jahre rückwirkend beträgt und für Verlustvorträge sieben Jahre. Wie verhält sich das nun genau, da offenbar ja beides aneinander gekoppelt ist?

    Erhöht sich die Frist automatisch auf sieben Jahre, sobald das zu versteuernde Einkommen negativ wird oder hätte ich damals schon (innerhalb der vier-Jahres-Frist) Steuererklärungen abgeben müssen, um den Verlustvortrag feststellen zu lassen und diesen dann bis zu sieben Jahre in die Zukunft zu tragen?

    (Und nein, ich habe noch nie eine Steuererklärung eingereicht, die dies alles ja nichtig machen würde).


    Der Herr hier (Beitrag #8) schreibt explizit, dass man Einkommenssteuererklärung nicht ankreuzen soll:

    https://forum.elster.de/anwend…134&viewfull=1#post202134

    Bei mir wird der Haken aber wie erläutert automatisch gesetzt, habe das mit einigen Beispielzahlen durchprobiert.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Abgabe über das ELSTER-Verfahren für so alte Zeiträume eh nicht mehr möglich ist, biete sich für den Ausdruck dann ggf. Tipp-Ex an.


    Wobei ich da mit den Kreuzchen kein Problem sehe. Die Antragsveranlagung zur ESt würde ggf. wegen Fristablaufs abgelehnt, der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.d.J. dagegen würde ggf. gesondert durchgeführt.