Hallo zusammen,
da ich nicht weiß, nach welchen korrekten Begriffen ich suchen muss, bitte ich um Nachsicht und ggf. einen Linkverweis zu meinem folgenden Problem:
Ich ermittle meinen Gewinn mit EÜR.
Ich habe diesen Dezember Erlöse vereinnahmt, von denen ein Teil als Fremdleistung (erst) Mitte Januar an einen Partner ausgezahlt werde.
Zum Jahresabschluss würde aber die Fremdleistung schon dem Jahresgewinn zugerechnet, sodass ich befürchte, darauf Einkommensteuer zahlen zu müssen, obwohl die Fremdleistung ja im Januar bereits wieder abfließt.
Daher die Frage: gibt es eine Möglichkeit, die Fremdleistung noch dieses Jahr "vorbeugend" zu verbuchen bzw. zu reservieren, um zu verhindern, dass diese dem diesjährigen Gewinn zugerechnet wird? Evtl gibt es dazu ein EKR03- oder SKR03-Konto?
Besten Dank vorab
und viele Grüße,
Dirk