Problem mit der Zuordnung

  • moin zusammen


    Neues Problem .


    Ich habe für unser Haus (Einliegerwohnung vermietet und OG selbst bewohnt ) eibe Kläranlage die über einen Zwischenzähler strom technisch angeschlossen ist. Nun habe ich versucht diesen Zähler mit aufzunehmen und abzurechnen . Aber unter dem Begriff Hilszähler muss ich einen Hauptzähler nennen. Gemacht getan , denn das ganze läuft über meinen Hauptzähler. Alle Zählerstände angegeben , aber er rechnet leider immer die kompletten KWh von meinem Hauptzähler in die Nebenkostenabrechnung. Wie bekomme ich das hin das er die verbrauchten KWh jeweils zur Hälfte verteile.??


    Und ein weiteres Problem besteht darin das das Programm bei Warmwasser zwar die Heizkosten laut Formel rechnet aber das Wasser rechnet er nicht mit . Habe immer nur den Verbrauch des Kaltwasserzählers was ich sehe , aber nicht das Wasser was er gebraucht hat für Warmwasser. Verzweifel allmälich

  • Ich habe alles geprüft.

    Zähler dazu und wieder weg . Hab dann einen zweiten Kaltwasserzähler eingerichtet. Um den Verbrauch für Warmwasser mitzurechnen. Klappt auch . Nur ändert sich die Summe nicht die zu zahlen ist . Alles etwas merkwürdig.

  • Wie bekomme ich das hin das er die verbrauchten KWh jeweils zur Hälfte verteile.??

    Laut Betriebskostenverordnung darf in einer Nebenkostenabrechnung nur Strom für die Beleuchtung des Treppenhauses usw. sowie für den Betriebsstrom der Heizung abgerechnet werden.

    Sollten andere Stromkosten anfallen, wie in deinem Fall, sind diese Kosten separat in Rechnung zu stellen.



    Und ein weiteres Problem besteht darin das das Programm bei Warmwasser zwar die Heizkosten laut Formel rechnet aber das Wasser rechnet er nicht mit . Habe immer nur den Verbrauch des Kaltwasserzählers was ich sehe , aber nicht das Wasser was er gebraucht hat für Warmwasser.

    Es wäre interessant zu wissen, wie du die Verteilung des Wassers machst. Bei den Heizkosten in Bezug des Warmwassers wird ja nur der Energiebedarf des Warmwasserverbrauchs berechnet, nicht DAS Warmwasser, denn das ist ja vorher Kaltwasser gewesen. Wenn du also einen Warmwasserzähler hast benötigst du ja nur die Wassermenge für die Warmwasserberechnung.

    Hier wäre es interessant, wie dein Wasserlauf im Haus aussieht. Also über den Hauptwasserzähler verteilt sich das nach..... Dann kann man dir auch nioch den einen oder anderen Hinwies geben, nicht so wie du das im Moment sagen willst, da können wir nur vermuten.

  • Also das mit dem Strom ok . Da rechne ich das dann selber aus da ich ha weiss was eine KWH kostet.


    Mit dem Wasser läuft es so .


    Hauptwasserzähler . Dann ein Abzweig zur Einliegerwohnung mit Zähler.

    Dann weiter Richtung Therme und Speicher. Danach jeweils ein Abzweig zur Einliegerwohnung mit Zähler und zu meiner Wohneinheit auch mit Zähler.

    Den brauch ich ja aber nicht da ich ja sowieso Wasser und Gas vorrauszahle.

    Habe überlegt den Warmwasser Zähler für die Einliegerwohnung nochmals als Kaltwasser anzulegen .

    Hoffe es ist verständlich.

  • Hauptwasserzähler . Dann ein Abzweig zur Einliegerwohnung mit Zähler.

    Dann weiter Richtung Therme und Speicher. Danach jeweils ein Abzweig zur Einliegerwohnung mit Zähler und zu meiner Wohneinheit auch mit Zähler.

    Den brauch ich ja aber nicht da ich ja sowieso Wasser und Gas vorrauszahle.

    Habe überlegt den Warmwasser Zähler für die Einliegerwohnung nochmals als Kaltwasser anzulegen .

    Hoffe es ist verständlich.

    Timo, was du da machst entspricht in keiner Weise einer geordneten Betriebskostenabrechnung. Nur weil du die Kosten bezahlst brauchst du deinen Verbrauch nicht zu beachten, das ist schlichtweg falsch.


    Kann es sein, dass vom Hauptzähler:

    1. eine Wasserleitung (Kaltwasser) zur Einliegerwohnung geht?

    2. eine Wasserleitung (Kaltwasser) zu deiner Wohnung geht?


    Nur von wo/wem geht das Kaltwasser zur Therme (Speicher ist ja der mir Warmwasser)? Ist das evtl. eine 3. Leitung?


    Und wie wird das Warmwasser gemessen, mit jeweils 2 extra Warmwasserzähler für die Wohnungen? Oder wird das Warmwasser mit einem Gesamtzähler vor der Therme (Kaltwasserzähler) gemessen?


    Sollte es evtl. so sein, musst du alle Zähler erfassen, mit Seriennummer, Ständen vom Kauf usw. bis zum Abrechnungszeitraum. Wenn das steht, kannst du die Wasser- udn Abwasserkosten entsprechend buchen, dann werden diese Kosten verteilt auf die verschiedenen Verbrauchsstellen. Alles andere, was du dir da so denkst, liegt weit außerhalb den gesetzlichen Vorschriften.


    Da solltest du jetzt etwas tun.

  • puh . Bin gerade etwas sehr überfordert .


    Nochmal : die Hauptleitung Wasser geht vom Zähler in den Hauswirtschaftsraum.

    Dort ist auch die Therme mit dem Speicher die an die Wasserleitung angeschlossen ist. Nun geht von der Kaltwasser Leitung eine Leitung weg in die Einliegerwohnung die mit einem Zähler versehen ist. Und weiter geht eine Leitung in meine Wohnung ohne zähler. Also wäre mein Wasserverbrauch gesamt Wasser weniger dem gezählten Wasser der Einliegerwohnung. Es wird ja auch das Gartenwasser über den Hauptzähler geführt ohne extra Zähler, denn das zahle ich ja auch . Ich muss wohl auch noch sagen das keine Abwassergebühren anfallen da wir eine Kläranlage haben .Warmwasser wird für beide Wohnungen über jeweils einen Zähler geführt nach der Therme.

  • Warmwasser wird für beide Wohnungen über jeweils einen Zähler geführt nach der Therme.

    Danke für die Info.


    Nun deine Konstellation sieht nicht "gut" aus. Du hast nicht nur einen Wasserzähler zu wenig (hier könnte die Differenzmethode angewendet werden) sondern du hast keinen Zähler für das Gartenwasser, einen Warmwasserzähler uund deinen eigenen Kaltwasserzähler fehlen.

    Demnach kannst du nicht nach Verbrauch abrechnen, beim Warmwasser kannst du ebenfalls nicht die Wärmeenergie abrechnen, heißt, dass du diese Einstellungen bei der Heizungseinstellung entsprechend einstellen musst.

    Daher kann ich dir nur empfehlen, entweder nachträglich noch entsprechende Wasserzähler einbauen zu lassen (wenn es jetzt zeitnah erfolgt, könnte 2019 über Verbrauch abgerechnet werden) oder aber nach den gesetzlichen Bestimmungen nach der Wohnfläche. Oder, wenn es im Mietvertrag steht, nach Personen x Tage.


    Eine andere Abrechnung kannst und darfst du nicht versuchen, denn sie wäre sofort angreifbar.

  • Ich habe für meine Wohnung doch einen Warmwasserzähler. Und Gartenwasser muss doch nicht gezählt werden wenn es eh über den Hauptzähler geht oder ?

    Kaltwasser gesamt weniger dem Wasser warm/kalt der Einliegerwohnung ist doch dann mein Verbrauch ? Der Mieter in der Einliegerwohnung zahlt doch nur Kalt/warm Wasser was über seine Zähler läuft oder täusche ich mich da jetzt ?


    Siehe Foto

  • Und Gartenwasser muss doch nicht gezählt werden wenn es eh über de

    Der Verbrauch des Gartenzählers wird über die Wohnfläche berechnet, denn er wird als ALlgemeinzähler angelegt. Nur wenn keiner da ist, kann man nicht abrechnen.

    Wenn in deiner Konstellation NUR EIN Wasserzähler im Kaltwasserbereich fehlen würde, darf die Berechnung mittels Differenzberechnung erfolgen, sollten zwei Zähler fehlen, nur noch über Wohnfläche oder Personen x Tage (wenn es im Mietvertrag dokumentiert ist.

  • Wie gesagt möchte ich ja das Gartenwasser nicht auf den Mieter umlegen. Also fehlt doch nur 1 Wasserzähler für mein Kaltwasser theoretisch. Kann man dann nicht den Hauptwasserzähler als meinen Kaltwasserzähler nehmen ?

  • Kann man dann nicht den Hauptwasserzähler als meinen Kaltwasserzähler nehmen ?

    Man kann alles, nur darf man sich nicht erwischen lassen. Wollte das alte Sprichwort zitieren.


    Da gibt es Gesetze, die einzuhalten sind. Und daher muss eine solche Abrechnung auch korrekt sein. Wenn es Wasserentnahmestellen gibt, dann muss dafür entweder ein Zähler existieren, oder es muss nach Wohnfläche oder PxT abgerechnet werden.

    Um es einmal deutlich zu machen:


    Ein Hauptzähler beginnt mit ca. 7 Liter pro Stunde an zu zählen. Ein Wohnungszähler, egal ob k oder w, fängt, wenn er waagerecht eingebaut ist bei ca. 12 L/h und ein senkrecht eingebauter Zähler bei ca. 20 L/h zu zählen. Das heißt, dass die Summe des Hauptzählers plus die Summe der Wohnungszähler NIE stimmig sind, da hat der Gesetzgeber einen Messdifferenzwert von max. 20% festgelegt.


    Und jetzt versuche mal bei deiner Konstellation das einzuhalten! Entweder du gehst hin und baust mindestens noch einen Zähler ein, dann kannst du den fehlenden virtuell als einen anlegen und dort laut Differenzverbrauchsmessung halt eintragen. Nur wenn zwei fehlen, geht das nicht mehr.

    Was du machst, ist dir überlassen, nur denk an den Fall, dass bei einem Gang deines Mieters zur Verbraucherzentrale oder ANwalt dann das hoch geht.

  • Wenn ich jetzt noch einen Zähler in meine KW einbaue fängt der Zählerstand ja bei null an . Was für werte sollen denn dann eingetragen werden . Anfang bei 0,000 und dann den zweiten stand die errechnete Differenz ? Kompliziert.


    Und für das Gartenwasser müsste ich den Zähler direkt unter den Auslaufhahn draussen machen. Komme so nicht an die Leitung dran.