Verteilung Warmwasser

  • Hallo Zusammen,


    vielleicht kann mir einer der Profis weiterhelfen, bevor ich vollständig verzweifle.:wacko:


    Ich arbeite mich nun sein einigen Tagen in das Programm ein und wollte zunächste eine Heizkostenabrechnung erstellen.

    Hierfür habe ich m. E. die Grunddaten soweit auch alle eingegeben.

    Irritieren tut mich, dass bei der Voransicht der Abrechnung die Warmwasserstände der Wohnungen in m³ nicht gem. der Zählerstände zur Abrechnungsperiode erscheinen.

    Der Mieter im UG hat bspw. für die Periode 11,8 m³ Warmwasser verbraucht, bei der Umlage jedoch werden seine Einheiten mit 4,153 m³ ausgeworfen.

    Auch die ausgeworfenen Gesamteinheiten liegen prozentual gesehen lediglich bei rd. 30%. Alle Zähler sind aktiv.

    Hat hierfür jemand eine Idee?

  • Der Mieter im UG hat bspw. für die Periode 11,8 m³ Warmwasser verbraucht, bei der Umlage jedoch werden seine Einheiten mit 4,153 m³ ausgeworfen.

    Um eine Aussage treffen zu können wäre es gut, von der Seite (meistens Seite 3) ein Bildschirmausdruck zu machen. Da denke ich, kann man eine erste Einschätzung treffen.

    Danach können wir weiter schauen.

  • Zitat

    Auch die ausgeworfenen Gesamteinheiten liegen prozentual gesehen lediglich bei rd. 30%. Alle Zähler sind aktiv.

    Kommen die 30% von konkreten, einzelnen Zählern? Es kommt mitunter vor, dass Ablesungen nur als Zwischenablesungen klassifiziert werden. Das kannst Du bei den Zählerständen prüfen. Durch das Kennzeichen Zwischenablesung wird der Zählerstand dann vom Programm gar nicht mehr ausgewertet.

  • Zunächst mal danke, dass ihr euch meines Problems annehmt.

    Die Ca. 30% lassen sich nicht aus einzelnen Zählerständen verifizieren.

    Als Anlage habe ich mal die Einstellungen und beispielhaft die Seite 2 der Abrechnung 1.UG eingefügt.

    Es handelt sich um einen Neubau. Die Heizkostenperiode habe ich vom 01.10.17-30.09.18 gewählt, weil der Abrechnungszeitraum des Stromversorgers v. 26.09.17-09.10.18 war. Der Einzug im 1.UG war jedoch zum 01.02.18.





  • Der Einzug im 1.UG war jedoch zum 01.02.18.

    Hallo,

    Danke für die Info.


    Nun, es sind mehrere Punkte die nicht korrekt sind, die ich aus den 3 Bildern erkennen konnte. Leider fehlt der Hinwies mit den 30%, die du angibst.


    Bitte generell auf folgende Punkte achten, diese auch entsprechend ändern.


    Bei dem Warmwasserzähler hast du das Datum 25.1.18 stehen, der Mieter ist aber erst am 1.2.18 eingezogen. Daher muss aus dem 25.1.18 ein 31.1.18 gemacht werden. Denn bei einem Wasserzähler, genau auch bei den anderen wie Warmwasser und Wärmemengenzähler, ist darauf zu achten, dass der Zeitpunkt stimmt.


    Beispiel: Abrechnungszeitraum 1.10.17 - 30.9.18


    Beginn Wasserzählerablesung zum 1.10.17, dann am besten zum 31.12. eines Jahres erneut eine Zwischenablesung machen, denn es kann sein, dass die Wasserwirtschaft deren Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. eines Jahres ist, dann kannst du die Kosten sauber zuteilen.

    Wenn wie bei dir am 1.2.18 der Mieter reingezogen ist oder mal ein Mieterwechsel stattfindet, dann zum Ende eiens Monats also 31.1.18 ablesen. Und wenn der Abrechnungszeitraum zum 30.9.18 endet, muss du dort auch ablesen, bitte keine Hochrechnungen. Dies sollte vermieden werden.


    Weiterhin beim Anlegen von Zählern immer die Seriennummer angeben, denn wenn nach 5 oder 6 Jahren wegen Eichfristen erneuert werden muss, muss dies lkorrekt dokumentiert werden. Heißt, es wird der Zähler mit der Seriennummer "4711" ausgebaut und der Neue "4712" eingebaut.

    Weiterhin bitte die Eichfristen ändern, denn am 26.1.23 läuft keine Eichfrist aus, da schreibt der Gesetzgeber für ein Ende den 31.12. fest. Bedeutet, deine Warmwasser- und Wärmemengenzähler wären im Januar 2018 eingebaut worden, UND (!) haben das Herstellungsjahr 2018, dann endet die Eichfrist zum 31.12.23.

    Bei den kaltwasserzählern wäre dies der 31.12.24.


    So jetzt versuch einmal deine Daten so zu ändern, dass dort keine Fehlerquelle mehr vorliegt. Dann bitte erneut prüfen und bei Bedarf bitte melden.

    Solltest du Schwierigkeiten mit dem Verstehen der logischen Aufbereitung sein, so biete ich dir gerne Hilfe über den Teamviewer an, habe vorletzte Woche und sogar am 1.1. insgesamt 4 solche Hilfen gegeben.

    Leider habe ich dabei auch gesehen, dass die Zähler falsch angelegt wurden, dann kann auch dort ein Fehler drin stecken.


    Melde dich, wenn Fragen sind.

  • Die Heizkostenperiode habe ich vom 01.10.17-30.09.18 gewählt, weil der Abrechnungszeitraum des Stromversorgers v. 26.09.17-09.10.18 war

    Noch ein Hinweis. Du hast einen Stromzähler angelegt, wofür? Generell dürfen nur die Stromkosten für den Beleuchtungsstrom des Treppenhauses ect. unter Allgemeinstrom eingetragen werden. Sollte ein separater Stromzähler dafür und den Betriebsstrom der Heizung damit abgerechnet werden, sind nur die Kosten einzutragen. Gehe davon aus, dass es keinen separaten Betriebsstromzähler für die Heizung gibt, dann solltest du von den Brennstoffkosten 3% nehmen und in die Heizkosten buchen. Dieser Betrag wird dann beim Allgemeinstrom abgezogen.


    Das nur als Hinweis

  • Vielen Dank bisher. Ich werde deine Tips heute Abend umsetzen.

    Wegen den ca. 30% meinte ich das Warmwasser in m³ welches nur zu ca. 1/3 berechnet wird.

    Am Beispiel UG sieht man anhand des Zählerstands daß zum Ende der Abrechnungsperiode dieser bei 11,85 m³ steht.

    In der Heizkostenabrechnung jedoch tauchen als Verbrauch nur 4,153m³ auf. So verhält es sich bei jeder Wohnung.


    Der Allgeminstromzähler ist für den Aufzug, die Treppenhausbeleuchtung, allg. Aussenbeleuchtung etc.

    Einen separaten Zähler für den Betriebsstrom der WP gibt es nicht.


    Aber ich mache mich jetzt erstmal daran, deine Tips umzusetzen.............

  • Hallo Zusammen,


    dankeschön, jetzt passt es auch mit den Einheiten.

    Mein Fehler war zum 1. wie ERRJOT schon sagte, der falsche Stichtag.

    Nachdem ich diese dann berichtigte, war auf einmal die Gesamtsumme zu hoch.

    Der 2. Fehler war, dass ich die Warmwasseruhren zum Hauptwasserzähler zugeordnet hatte.

    Dies in der Annahme, dass dies für die Berechnung der Nebenkosten relevant wäre.


    Was mir allerdings nicht möglich ist, die Zählerstände als Zischenzählerstände zu kennzeichnen. Diese sind sämtlich , da hellgrau unterlegt, inaktiv.

  • Der 2. Fehler war, dass ich die Warmwasseruhren zum Hauptwasserzähler zugeordnet hatte.

    Ich gehe davon aus, dass das Kaltwasser vom Hauptzähler in die Heizung direkt geht, dort anschließend Warmwasser in die Verteilung geht. Daher musst du auch dieses Uhren dem Hauptwasserzähler zuteilen, denn dann wird diem Gesamtsumme nachher von kalt und warm ermittelt.

    Beim Zähleranlegen musst du beim ersten Umlagschlüssel Warmwasser eintragen, im 2. Umlageschlüssel Wasser. Nur dann wird das Wasser korrekt gezählt.

    Und bitte beachten, dass die Summe aller Wohnungszähler nicht auf die Summe des Hautwasserzählers kommt. Dies darf bis zu 20% weniger sein. Die Differenz berechnet der Verwalter dann prozentual auf alle Wohnungszähler auf.

  • Ja, die Umlageschlüssel der Warmwasseruhren hatte ich mit 1. Schlüssel Warmwasser und 2. Schlüssel Wasser schon korrekt eingetragen.

    Ich meinte die Zuordnung unter dem Reiter "Lage des Zählers"

  • Ich meinte die Zuordnung unter dem Reiter "Lage des Zählers"

    Ich habe gerade in einem Haus einen Hauptwasserzähler sowie einen Kaltwasserzähler angelegt. Dies sieht so aus:



    Und so sieht es bei einem Wohnungszähler aus:



    Dies sind zwei EIngaben verschiedener Zählertypen.


    Wie hast du es gemacht?

  • Ja, so habe ich es beim Kaltwasser auch gemacht.

    Nun hat aber im Keller noch jede Einheit einen weiteren Zähler für die Waschmaschine. Diese habe ich auch als "normale" Zähler und mit den o.a. Schlüsseln angelegt.
    Bei den Warmwasseruhren habe ich als 1. Umlageschlüssel Warmwasser und beim 2. Wasser.


    Ob dies korrekt war, wird sich dann in den nächsten Wochen zeigen, wenn die Nebenkostenabrechnung zum 31.12. erstellt wird. Hierzu fehlen mir noch einige Rechnungen.

  • Diese habe ich auch als "normale" Zähler und mit den o.a. Schlüsseln angelegt

    Genau richtig, denn da musst du die Wohneinheit angeben. Demnach werden dann alle Zähler korrekt nach Verbrauch abgerechnet.


    Dann drücken wir mal die Daumen, wenn dann das Endprodukt da ist;) Wenn noch was unklar ist, melde dich.

    Viel Glück

  • Zitat

    Bedeutet, deine Warmwasser- und Wärmemengenzähler wären im Januar 2018 eingebaut worden, UND (!) haben das Herstellungsjahr 2018, dann endet die Eichfrist zum 31.12.23.

    Meines Wissens gilt hier das Jahr des Einbaus, s. z.B. https://www.spewa.de/eichung-von-messgeraeten und

    https://www.mebw.de/sites/defa…3_IN00B_Merkblatt_1-0.pdf.

    Mittlerweile gibt es an Stelle der Eichung nämlich nur noch die Konformitätserklärung, und die Frist läuft dann ab dem Zeitpunkt, zu dem das Messgerät in den Verkehr gebracht wurde.

  • Meines Wissens gilt hier das Jahr des Einbaus, s. z.B

    Da irrst du, denn das Eichjahr ist maßgebend.


    Ungefähr ab ca. Mitte Januar werden wieder neue Zähler produziert, dies hat mir mein Installateur gesagt, daher habe ich ihm den Auftrag gegeben, die Ende Dezember 2017 fälligen Zähler erst nach Produktionsbeginn 2018 zu besorgen. Ergo, meine WMZ sowie Wasserzähler tragen ein M18 und sind daher bis zum 31.12.2023 für warm und 31.12.2024 für kalt geeicht.

    Hätte er jetzt evtl. seine auf Lager befindlichen Zähler mit der Eichmarke M17 gehabt, wären die Eichfristen = Tauschzeitpunkt ein Jahr früher gewesen. Man kann nicht einfach das eine mit dem anderen vermischen.

    Daher sage ich jedem Installateur, wenn ein Wechsel ansteht, dass er erst die neuen Zähler besorgt, die in dem Tauschjahr hergestellt wurden, denn dann hat der Mieter ein Jahr Eichkosten gespart.

  • die nach den Vorschriften des Abschnitts 2 in Verkehr gebracht wurden

    Genau, das stimmt. In Verkehrbringen heißt, wenn sie hergestellt wurden. Das hat nichts mit einem Einbau zu tun, das sollte nicht verwechselt werden.

    Zumindest sehe ich es so. Denn weshalb sind die Zähler mit einer Eichfrist ausgestattet, wenn dann das keine Bedeutung hat. Bedeutet ja, du hast einen Zähler mit einem Herstellerdatum von M15, also 2015 hergestellt, der als Kaltwasserzähler die Eichendfrist 31.12.21 hat, du den 2019 einbauen würdest, was ist denn dann das Ende der Eichrist, der 31.12.21 oder 31.12.25!!

    Für mich klar, wie das ausgeht.