Hallo Forum,
meine Ehefrau hat im Mai 2018 ihr Studium beendet. Während des Studiums ging sie für 20 Stunden wöchentlich einer studentischen Aushilfstätigkeit/Werksstudent nach. Zum 1. April begann für meine Frau ihr Berufseinstieg. Nun stellt sich die Frage ob in der Steuererklärung unterschiedliche Zeiträume erfasst werden können. Denn während der studentischen Aushilfstätigkeit wurde ja keine Lohnsteuer vorausgezahlt, dementsprechend wäre die Nachzahlung jetzt, wenn man beide Jobs als normale Arbeitnehmertätigkeit einträgt, erheblich.
Ich freue mich über Tipps
Gruß