Ich habe Support gefragt aber Sie haben mich informiert das Sie durfen meinen Frage nicht antworten.
Ich habe seit Mai 2018 Rente aus England bekommen. Ich möchte nur wissen wo in Buhl Tax 2019 ich diese Einnahme eingeben mus.
Danke
Ich habe Support gefragt aber Sie haben mich informiert das Sie durfen meinen Frage nicht antworten.
Ich habe seit Mai 2018 Rente aus England bekommen. Ich möchte nur wissen wo in Buhl Tax 2019 ich diese Einnahme eingeben mus.
Danke
das gleiche gilt für dieses Forum. Fragen Sie mal beim Finanzamt nach bzw. tragen Sie die Rente einfach ein und erläutern Sie anhand von Belegen diese Rente - dann machen Sie nichts falsch.
Lia
Ich kenne Buhl Tax 2019 nicht, konkrete Eingaben kann ich daher nicht vorgeben. Aber das Ganze "riecht" nach einer Eingabe im Formular AUS (ausländische Einkünfte).
Ich möchte nur wissen wo in Buhl Tax 2019 ich diese Einnahme eingeben muss.
Das Tax-Forum befindet sich hier (klick mich!).
Aber das Ganze "riecht" nach einer Eingabe im Formular AUS (ausländische Einkünfte).
Es gibt allerdings auch ausländische Renten, die in D einkommensteuerpflichtig sind. Aber die Buhl-Programme, auch Tax, weisen bei zeilenweisem Vorgehen darauf hin und erwähnen in diesem Zusammenhang für andere Renten auch die Anlage AUS.
Ich habe Support gefragt aber Sie haben mich informiert das Sie dürfen meinen Frage nicht antworten.
Welche Art Rente vorliegt und welche Konsequenzen dies nach sich zieht, kannst so nur Du selber prüfen.
Eine Steuerberatung ist dem Forum wie auch dem Buhl-Support aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.
Eine Steuerberatung ist dem Forum wie auch dem Buhl-Support aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.
Ja, aber so wie die Frage oben formuliert ist, ist es IHMO eine reine Anwendungsfrage, die ich deshalb für zulässig halte.
Ja, aber so wie die Frage oben formuliert ist, ist es IHMO eine reine Anwendungsfrage, die ich deshalb für zulässig halte.
Das kommt darauf an, weshalb ich sie aber ja auch im Rahmen unserer Möglichkeiten beantwortet habe. Es ist aber nur eine reine Anwendungsfrage, wenn der TE genau weiß, ob hier volle ESt-Pflicht oder "nur" Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen. Von daher muss der TE erst einmal prüfen, ob seine Rente auch tatsächlich in England/Großbritannien besteuert worden ist.
Das kommt darauf an, weshalb ich sie aber ja auch im Rahmen unserer Möglichkeiten beantwortet habe.
Ich weiß.
Es ist aber nur eine reine Anwendungsfrage, wenn der TE genau weiß, ob hier volle ESt-Pflicht oder "nur" Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen. Von daher muss der TE erst einmal prüfen, ob seine Rente auch tatsächlich in England/Großbritannien besteuert worden ist.
Ich sehe hier aber gewisse Analogien zu Fragen, die in die Richtung gehen "Entfernungspauschale vs. Auswärtstätigkeit" oder "Ausbildung vs. Fortbildung" u.a.
Wie auch immer, Du hattest ihn ja auch ans t@x-Forum verwiesen, wo er richtig ist, wenn es um die Anwendung des Programms geht.