Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Steuererklärung und bitte um Hilfe.
Ich habe von 2016 bis 2017 ein berufsbegleitendes Masterstudium durchgeführt.
Dieses habe ich in einer Höhe von 20.000€ komplett selbst gezahlt.
Nach Beendigung des Studiums habe ich mit dem Einreichen der Urkunde einen Zuschuss von meinem Arbeitgeber in Höhe von 5000€ brutto bekommen.
Die 20.000€ Kosten sind 2016 bis 2017 angefallen und diese habe ich bereits vollständig als Webungskosten abgesetzt.
Nun habe ich die besagten 5000€ brutto im Februar 2018 erhalten und hatte in meinem Schreiben des Arbeitgebers einen Hinweis, dass ich diese 5000€ von den Steuern absetzen kann.
Ich bin nun etwas ratlos, da ich nicht weiß, wie ich diese vollversteuerte Einmalzahlung geltend machen kann, bzw. wie ich diese einzutragen habe?
Kann ich diese überhaupt absetzen, da ich bereits die vollen Studiengebühren abgesetzt habe?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Timon