Hallo.
Diese frage gilt es zu lösen, ich bin soweit gekommen, dass ich weiß, es muss unter außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden.
Kann mir da jemand genauer weiterhelfen ?
Kind lebt bei der Mutter und ist 1,5 Jahre alt. Wir waren nicht verheiratet. Kind sowie Mutter erhalten Unterhalt von mir.