Hallo, habe eine Frage zur Aufbewahrungspflicht der Gewinn- und Verlustrechnung. Muss ich diese 10 Jahre auch als EDV aufbewahren. Das öffnen geht doch nur mit dem Programm des zuständigen Jahres. Muss ich also auch die Programme (Apps) der Jahre behalten. Und lassen diese sich überhaupt nach 9 Jahren noch starten?
Danke für die Antwort.