Arbeitszimmer einer Ausbildung zuordnen

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich wochenlang die entsprechenden Dokumente zusammentragen musste habe ich endlich meine Steuererklärung wie all die Jahre zuvor bereits in's steuer:Sparbuch eingegeben.

    Nun möchte ich die fertige Erklärung natürlich abgeben, scheitere aber an einer wichtigen Fehlermeldung.


    Zum Hintergrund: meine Frau "Franziska" hat eine IHK-Weiterbildung gemacht, welche mit Ihrem Beruf zu tun hat. Also habe ich die ganze Geschichte natürlich unter Werbungskosten eingetütet.

    Incl. meinem ehemaligen Arbeitszimmer, welches Sie zum Lernen genutzt hat.

    Jetzt ist das Arbeitszimmer aber nicht in den Werbungskosten enthalten, was ja auch die Fehlermeldung suggeriert:

    Klicke ich die einzelnen Menüpunkte durch, ist das Arbeitszimmer und alle Daten korrekt. Aber es wird einfach nicht abgehakt.

    Abgehakt ist es nur unter Verwaltung --> Arbeitszimmer:



    Wie füge ich die zwei Geschichten nun zusammen, wie kann ich das Arbeitszimmer der Ausbildung zuordnen?


    Vorab vielen Dank.

    Hashtag.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist das Arbeitszimmer aber nicht in den Werbungskosten enthalten, was ja auch die Fehlermeldung suggeriert:

    Dann wird innerhalb der Maske noch irgendeine Zuordnung fehlen. Eben genau so, wie es der Programmhinweis aussagt.

  • Dann wird innerhalb der Maske noch irgendeine Zuordnung fehlen. Eben genau so, wie es der Programmhinweis aussagt.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Das genau ist ja mein Problem.

    Die Ausbildung ist auch eingegeben, ich habe die Erklärung natürlich im Interview-Modus eingegeben.

    Das Arbeitszimmer kann aber in den Werbekosten nur als zusätzlicher Eintrag, nicht als "Untereintrag" der Fortbildungskosten erfolgen.


    Ist möglicherweise das das Problem?

    Darf das Zimmer nicht zur Ausbildung, sondern zur "Nichtselbstständigen Arbeit" genutzt werden, weil die Ausbildung Berufsbegleitend ist?


    Edit: das war es wohl!?

    • Offizieller Beitrag

    Darf das Zimmer nicht zur Ausbildung, sondern zur "Nichtselbstständigen Arbeit" genutzt werden, weil die Ausbildung Berufsbegleitend ist?

    Das musst Du doch wissen, ob es um Werbungskosten oder um Sonderausgaben geht.


    Auf jeden Fall sind im Rahmen der Verwaltung und zur Einkunftsart/Sonderausgaben die entsprechenden Zuordnungen korrespondierend zu tätigen.


    Mit Sonderausgaben ist das auch keinerlei Problem:



    Nicht umsonsten betonen wir hier immer wieder, dass wir vollständige Sachverhalte und insbesondere auch bereinigte Screens aller betroffenen Eingabemasken benötigen, um schnell und sinnvoll helfen zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wird innerhalb der Maske noch irgendeine Zuordnung fehlen. Eben genau so, wie es der Programmhinweis aussagt.

    Ich habe das mal im Testfall nachgespielt. Wenn man ein Arbeitszimmer anlegt und zu 100% den Ausbildungszwecken zuordnet, aber die Ausbildung selbst noch nicht angelegt hat, dann passiert genau das, was der TE beschrieben hat: das AZ taucht bei den Werbungskosten auf (da gehört es ja eigentlich nicht hin, da 100% Ausbildung), wird aber mit 0 EUR korrekt angezeigt.





    Es wird aber nicht explizit darauf hingewiesen, daß man ja bei den Ausbildungskosten noch nichts erfasst hat:



    Das halte ich für suboptimal. Die Prüfung der Eingaben führt uns auch nur wieder zu den eigentlich schon korrekt erfassten Daten in der Verwaltung (wenn es wirklich im Rahmen einer Ausbildung sein soll):




    Hier frage ich mich, ob die Prüfung nicht auf den noch leeren Eintrag bei den Ausbildungskosten hinweisen kann, der das eigentliche Problem ist. Immer vorausgesetzt, es handelt sich wirklich um einen Ausbildung.

    Zum Hintergrund: meine Frau "Franziska" hat eine IHK-Weiterbildung gemacht

    Das klingt für mich aber nicht nach Ausbildungskosten. :/